D&O, worauf noch zu achten ist: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Wenn der Arbeitgeber einen Vertrag abgeschlossen hat:'''<br />
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* Lassen Sie sich über den Vertrag, die Konditionen informieren. Am besten lassen Sie sich eine Kopie des Vertrages aushändigen.
- Lassen Sie sich über den Vertrag, die Konditionen informieren. Am besten lassen Sie sich eine Kopie des Vertrages aushändigen.<br />
* Über Vertragsänderungen sollte der Arbeitgeber Sie informieren oder Sie lassen sich jährlich eine aktuelle Vertragsversion aushändigen.
- Über Vertragsänderungen sollte der Arbeitgeber Sie informieren oder Sie lassen sich jährlich eine aktuelle Vertragsversion aushändigen.<br />
* Der Vertrag sollte die Innenhaftung (Inhaftungsnahme des Vorstandes durch den Aufsichtsrat) enthalten.
- Der Vertrag sollte die Innenhaftung (Inhaftungsnahme des Vorstandes durch den Aufsichtsrat) enthalten.<br />
* Beinhaltet der Vertrag Selbstbeteiligungen, so sollten diese so gering wie möglich ausfallen.
- Beinhaltet der Vertrag Selbstbeteiligungen, so sollten diese so gering wie möglich ausfallen.<br />
* Risikoausschlüssen schenken Sie besondere Beachtung. Lassen Sie sich ggf. hier von einem sachkundigen Versicherungsmakler beraten.
* Risikoausschlüssen schenken Sie besondere Beachtung. Lassen Sie sich ggf. hier von einem sachkundigen Versicherungsmakler beraten.<br />
 
'''Bei einem Aufhebungsvertrag:''' <br />
'''Bei einem Aufhebungsvertrag:''' <br />


* Kommt es zu einer Vertragsaufhebung, sollten auch Schadenfälle abgedeckt sein, die nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb geltend gemacht werden.
- Kommt es zu einer Vertragsaufhebung, sollten auch Schadenfälle abgedeckt sein, die nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb geltend gemacht werden.
 
'''Wenn der Arbeitgeber keinen Vertrag geschlossen hat:''' <br />
'''Wenn der Arbeitgeber keinen Vertrag geschlossen hat:''' <br />


* Verhandeln Sie über einen Vertragsabschluss oder über eine Haftungsfreistellung. <br />
- Verhandeln Sie über einen Vertragsabschluss oder über eine Haftungsfreistellung. <br />




Schlagwort: Haftung, Managerhaftung, D&O, Haftungsfreistellung<br />
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Version vom 12. Juni 2017, 06:14 Uhr

Wenn der Arbeitgeber einen Vertrag abgeschlossen hat:

- Lassen Sie sich über den Vertrag, die Konditionen informieren. Am besten lassen Sie sich eine Kopie des Vertrages aushändigen.
- Über Vertragsänderungen sollte der Arbeitgeber Sie informieren oder Sie lassen sich jährlich eine aktuelle Vertragsversion aushändigen.
- Der Vertrag sollte die Innenhaftung (Inhaftungsnahme des Vorstandes durch den Aufsichtsrat) enthalten.
- Beinhaltet der Vertrag Selbstbeteiligungen, so sollten diese so gering wie möglich ausfallen.

  • Risikoausschlüssen schenken Sie besondere Beachtung. Lassen Sie sich ggf. hier von einem sachkundigen Versicherungsmakler beraten.

Bei einem Aufhebungsvertrag:

- Kommt es zu einer Vertragsaufhebung, sollten auch Schadenfälle abgedeckt sein, die nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb geltend gemacht werden.

Wenn der Arbeitgeber keinen Vertrag geschlossen hat:

- Verhandeln Sie über einen Vertragsabschluss oder über eine Haftungsfreistellung.


Schlagwort: Haftung, Managerhaftung, D&O, Haftungsfreistellung


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