Krankenversicherung private, Garantiezins: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Bundesfinanzministerium legt den Zinssatz (Höchstrechnungszins, Höchstzinssatz) fest, den die Krankenversicherer bei der Berechnung der Deckungsrückstellungen maximal in Ansatz bringen dürfen.  
Das Bundesfinanzministerium legt den Zinssatz (Höchstrechnungszins, Höchstzinssatz) fest, den die Krankenversicherer bei der Berechnung der Deckungsrückstellungen maximal in Ansatz bringen dürfen.  


  Für die  private Krankenversicherungen beträgt der Garantiezins gemäss Kalkulationsverordnung für das jahr XXX2017, '''XXX 3,5 %'''
  Für die  private Krankenversicherungen beträgt der Garantiezins gemäss Kalkulationsverordnung für das Jahr XXX2017, '''XXX 3,5 %'''


⚠️ Siehe auch: [[Höchstrechnungszins / Entwicklung]]<br />
⚠️ Siehe auch: [[Höchstrechnungszins / Entwicklung]]<br />

Version vom 12. Juni 2017, 12:28 Uhr

Das Bundesfinanzministerium legt den Zinssatz (Höchstrechnungszins, Höchstzinssatz) fest, den die Krankenversicherer bei der Berechnung der Deckungsrückstellungen maximal in Ansatz bringen dürfen.

Für die  private Krankenversicherungen beträgt der Garantiezins gemäss Kalkulationsverordnung für das Jahr XXX2017, XXX 3,5 %

⚠️ Siehe auch: Höchstrechnungszins / Entwicklung


Schlagwort: private Krankenversicherung Garantiezins, Krankenversicherung Garantiezins, Garantiezinssatz, Rechnungszins, Höchstzinssatz, Höchstrechnungszins


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