Kfz Versicherung, Tarif-Leistungsvergleich: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „XYZ Diese Gegenüberstellung verdeutlicht den Unterschied zwischen Basistarifen und Komforttarifen. Hinweis: Der Listung der Leistungen liegt ein Top-Tarif z…“)
(kein Unterschied)

Version vom 17. Juni 2017, 07:54 Uhr

XYZ

Diese Gegenüberstellung verdeutlicht den Unterschied zwischen Basistarifen und Komforttarifen. Hinweis: Der Listung der Leistungen liegt ein Top-Tarif zugrunde, d.h. nicht alle Versicherer bieten ggf. diesen Versicherungsumfang.

Legende:

Haken gruen.png
  ist versichert
Minus rot.png
  ist nicht versichert, versicherbar
Plus gelb.png
  ist gegen Mehrbeitrag versicherbar, erweiterbar
Haftpflichtversicherung Basis Komfort
Auslandsschadenschutz (besonderer Schutz bei unverschuldetem Unfall im Ausland)
Minus rot.png
Haken gruen.png
Autoschutzbrief
Plus gelb.png
Plus gelb.png
Unfallmeldedienst (in Verbindung mit Autoschutzbrief versicherbar)
Plus gelb.png
Plus gelb.png
Fahrerschutz
Plus gelb.png
Haken gruen.png
Deckungssumme für Personenschäden max. 8 Mio. Euro je geschädigte Person max. 12 Mio. Euro je geschädigte Person
Vollkaskoversicherung Basis Komfort
Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust (Diebstahl) des Fahrzeugs
Haken gruen.png
6 Monate nach der Erstzulassung
Haken gruen.png
24 Monate nach der Erstzulassung
Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen
Minus rot.png
Haken gruen.png
in den ersten 12 Monaten nach dem Erwerb
Ersatz von mobilen Navigationsgeräten
Minus rot.png
Haken gruen.png
sofern werkseitig beim Neukauf mitgeliefert
Verzicht auf einen Abzug "Neu für Alt" bei Wertverbesserung nach einer Reparatur
Minus rot.png
Haken gruen.png
Sonderausstattung
Haken gruen.png
Entschädigungsgrenze von jeweils 5.000 Euro für Multifunktions- und Kombinationsgeräte sowie sonstige Sonderausstattung
Haken gruen.png
keine Entschädigungsgrenze für beitragsfrei mitversicherte Fahrzeugteile (z.B. Multifunktions- und Kombinationsgeräte)
Erweiterung des Unfallbegriffs
Minus rot.png
Haken gruen.png
für durch beschädigte Reifen verursachte Schäden am Fahrzeug und für Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen
Ersatz von Betriebsmitteln
Minus rot.png
Haken gruen.png
ersetzt werden nach Vorlage der Reparaturrechnung Betriebsmittel (ausser Treibstoff) bis max. 100 Euro
Teilkaskoversicherung Basis Komfort
Neupreisentschädigung
Haken gruen.png
6 Monate nach der Erstzulassung
Haken gruen.png
24 Monate nach der Erstzulassung
Neupreisentschädigung bei Entwendung eines Multifunktions- und Kombinationsgeräts (z.B. Radio- und Navigationssystem)
Minus rot.png
Haken gruen.png
bis zu 24 Monate ab dem Anschaffungstag des Neugeräts
Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen
Minus rot.png
Haken gruen.png
in den ersten 12 Monaten nach dem Erwerb
Ersatz von mobilen Navigationsgeräten
Minus rot.png
Haken gruen.png
sofern werkseitig beim Neukauf mitgeliefert
Verzicht auf einen Abzug "Neu für Alt" bei Wertverbesserung nach einer Reparatur
Minus rot.png
Haken gruen.png
Sonderausstattung
Haken gruen.png
Entschädigungsgrenze von jeweils 5.000 Euro für Multifunktions- und Kombinationsgeräte sowie sonstige Sonderausstattung
Haken gruen.png
keine Entschädigungsgrenze für beitragsfrei mitversicherte Fahrzeugteile (z.B. Multifunktions- und Kombinationsgeräte)
Mitversicherung Unterschlagung
Minus rot.png
Haken gruen.png
Erweiterung Wildschadenklausel
Haken gruen.png
auf Bär, Marderhund, Waschbär und Wolf
Haken gruen.png
Schäden mit Tieren aller Art
Erweiterung Elementarschäden
Minus rot.png
Haken gruen.png
auf Erdrutsch, Schneelawinen und Dachlawinen
Marderbiss
Haken gruen.png
an Kabeln, Schläuchen und Leitungen (keine Folgeschäden)
Haken gruen.png
an Kabeln, Schläuchen und Leitungen und Folgeschäden bis 3.000 Euro
Austausch von Schlössern nach Einbruchdiebstahl/Raub
Minus rot.png
Haken gruen.png
bis zu einer Entschädigungsleistung von 1.500 Euro
Ersatz von Betriebsmitteln
Minus rot.png
Haken gruen.png
ersetzt werden nach Vorlage der Reparaturrechnung Betriebsmittel (ausser Treibstoff) bis max. 100 Euro
Mietwagenpauschale bei Verlust (Diebstahl)
Minus rot.png
Haken gruen.png
bei der Mietwagenvermittlung durch den Versicherer werden max. 500 Euro erstattet
Ersatz von Aggregatschäden durch Kurzschluss
Minus rot.png
Haken gruen.png
Schäden durch Kurzschluss an angeschlossenen Aggregaten sind bis zu 500 Euro versichert; bei Hybrid - oder Elektrofahrzeugen sind Folgeschäden an der Batterie bis zu 5.000 Euro versichert