Hausratversicherung, Versicherungsort: Unterschied zwischen den Versionen
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Als Versicherungsort '''gilt die im Versicherungsschein (Police) bezeichnete Wohnung''' des Kunden. Darunter fallen neben der eigentlichen Wohnung '''auch Terrassen, Balkone und Loggien'''. Versicherungsort sind auch '''gemeinschaftlich genutzte Räume in einem Mehrfamilienhaus''', zum Beispiel Stellflächen für Fahrräder im Hausflur oder Waschkeller. Meist ist auch Hausrat, der in '''Nebengebäuden''' auf dem gleichen Grundstück lagert, mitversichert. '''Garagen''', die sich in unmittelbarer Nähe zum Versicherungsort befinden, stehen der Wohnung gleich. <br /> | |||
⚠️ Klären Sie inwieweit ihre Garage unter den Versicherungsschutz fällt. Die Eigenschaft "unmittelbar" wird unterschiedlich ausgelegt.<br /> | |||
Klären Sie inwieweit ihre Garage unter den Versicherungsschutz fällt. Die Eigenschaft "unmittelbar" wird unterschiedlich ausgelegt.<br /> | |||
Version vom 18. Juni 2017, 10:01 Uhr
Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein (Police) bezeichnete Wohnung des Kunden. Darunter fallen neben der eigentlichen Wohnung auch Terrassen, Balkone und Loggien. Versicherungsort sind auch gemeinschaftlich genutzte Räume in einem Mehrfamilienhaus, zum Beispiel Stellflächen für Fahrräder im Hausflur oder Waschkeller. Meist ist auch Hausrat, der in Nebengebäuden auf dem gleichen Grundstück lagert, mitversichert. Garagen, die sich in unmittelbarer Nähe zum Versicherungsort befinden, stehen der Wohnung gleich.
⚠️ Klären Sie inwieweit ihre Garage unter den Versicherungsschutz fällt. Die Eigenschaft "unmittelbar" wird unterschiedlich ausgelegt.
👁 Siehe auch: Hausratversicherung, Aussenversicherung
Schlagwort: Versicherungsort, Aussenversicherung