45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
- Die versicherte Person hat sich, wenn dies der VR verlangt, durch einen vom VR bestimmten Arzt untersuchen zu lassen. | - Die versicherte Person hat sich, wenn dies der VR verlangt, durch einen vom VR bestimmten Arzt untersuchen zu lassen. | ||
- Die versicherte Person hat zur Minderung des Schadens beizutragen. | - Die versicherte Person hat zur Minderung des Schadens beizutragen.<br /> | ||
* '''Obliegenheit Anzeigepflicht''' | * '''Obliegenheit Anzeigepflicht''' |