Unfallversicherung private, Obliegenheiten: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
* '''Vorvertragliche Anzeigepflicht'''<br /> | * '''Vorvertragliche Anzeigepflicht'''<br /> | ||
Es sind wahrheitsgemäße Angaben zur versichernden Person zu machen | Es sind wahrheitsgemäße Angaben zur versichernden Person zu machen, wie<br /> | ||
- Berufs- und Tätigkeitsmerkmale ("Gefahrengruppen");
<br /> | - Berufs- und Tätigkeitsmerkmale ("Gefahrengruppen");
<br /> | ||
- Gesundheitszustand und Vorschäden;
<br /> | - Gesundheitszustand und Vorschäden;
<br /> | ||
- bereits | - bereits bestehende Unfallversicherungen.<br /> | ||
* '''Anzeigepflicht während der Vertraglaufzeit'''<br /> | * '''Anzeigepflicht während der Vertraglaufzeit'''<br /> | ||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
- Treten während der Vertragslaufzeit Veränderungen ein, ist dies dem Versicherer anzuzeigen.<br /> | - Treten während der Vertragslaufzeit Veränderungen ein, ist dies dem Versicherer anzuzeigen.<br /> | ||
- Auch der Abschluss einer weiteren Unfallversicherung ist dem Versicherer bekanntzugeben.
<br /> | - Auch der Abschluss einer weiteren Unfallversicherung ist dem Versicherer bekanntzugeben.
<br /> | ||
- | - Es besteht die Anzeigepflicht und Auskunftspflicht nach Eintritt des Versicherungsfalls. | ||
* '''Anzeigepflicht, Auskunfstpflicht, Schadenminderungspflicht im Schadenfall'''<br /> | * '''Anzeigepflicht, Auskunfstpflicht, Schadenminderungspflicht im Schadenfall'''<br /> |
Version vom 25. Juni 2017, 06:41 Uhr
- Vorvertragliche Anzeigepflicht
Es sind wahrheitsgemäße Angaben zur versichernden Person zu machen, wie
- Berufs- und Tätigkeitsmerkmale ("Gefahrengruppen");
- Gesundheitszustand und Vorschäden;
- bereits bestehende Unfallversicherungen.
- Anzeigepflicht während der Vertraglaufzeit
- Treten während der Vertragslaufzeit Veränderungen ein, ist dies dem Versicherer anzuzeigen.
- Auch der Abschluss einer weiteren Unfallversicherung ist dem Versicherer bekanntzugeben.
- Es besteht die Anzeigepflicht und Auskunftspflicht nach Eintritt des Versicherungsfalls.
- Anzeigepflicht, Auskunfstpflicht, Schadenminderungspflicht im Schadenfall
- Der Unfall ist unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen,
- ein Arzt ist hinzuzuziehen.
- Es hat eine wahrheitsgemäße Ausfüllung und Zustellung der Unfallanzeige zu erfolgen
- es sind Auskünfte über zusätzlich angeforderte sachdienliche Hinweise zu geben
- Das Einverständnis zur Arztprüfung durch die Versicherungsgesellschaft hat zu erfolgen
- die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht muss gegeben
Werden
- Der Tod einer versicherten Person muss innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer angezeigt werden.
Ist in der Unfallpolice eine "Übergangsleistung" vereinbart, sind hier auch bestimmte Fristen zu beachten.