Unfallversicherung private, Definition Unfall: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Nach der Begriffsdefinition der Versicherer: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." | |||
Nach der Begriffsdefinition der Versicherer liegt | |||
Version vom 25. Juni 2017, 06:46 Uhr
Nach der Begriffsdefinition der Versicherer: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."
Schlagwort: Unfallversicherung private, private Unfallversicherung, wann liegt ein Unfall vor