Bauherren - Merkblatt: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. Juni 2017, 10:53 Uhr

Zu Ihrer Information - Für den Bauherren - Was es zu beachten gibt.

Feuerrohbauversicherung

Häufig wird die Feuerrohbauversicherung schon bei der Kreditvergabe verlangt. Die Feuerrohbauversicherung ist kostenfrei, wenn das Gebäude beim Versicherer nach Abschluss der Baumaßnahmen auch versichert wird. Dies ist die gängige Vorgehensweise. Die Feuerrohbauversicherung versichert das nicht unerhebliche Risiko, dass der Rohbau abbrennt. Auch Baustoffe und Folgeschäden durch Rauchentwicklung sind versichert. Werden Baumaterialien gestohlen besteht ebenfalls Versicherungsschutz.


Gesetzliche Bauhelferversicherung

Jede auf dem Bau tätige Person ist bei der Berufsgenossenschaft Bauwirtschaft (BG Bau) innerhalb einer Woche nach Baubeginn, als Helfer anzumelden. Dies ist Pflicht. Betroffen sind: alle Verwandten, Freunde, Kollegen, Schüler, Studenten und weitere, ausgenommen sind der Bauherr selbst, der Ehepartner und nur stundenweise Gefälligkeitsarbeiten durch Dritte. Bauherr und Ehepartner können sich aber freiwillig Versichern. Die Beiträge sind überschaubar, die Leistungen nicht ausreichend.

Private Bauhelferversicherung

Als Ergänzung zur gesetzlichen Bauhelferversicherung sehr zu empfehlen, da die Leistungen der gesetzlichen Versicherung keinen wirklich ausreichenden Schutz bieten. Versichert werden können: eine Invaliditätsleistung, Todesfallleistung, ein Krankenhaustagegeld und Bergungskosten.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Prüfen Sie, inwieweit über Ihre Privathaftpflichtversicherung Baumaßnahmen versichert sind. Häufig sind die Leistungen der Höhe nach auf maximal bis zu 50.000 € mitversichert. Von Versicherer zu Versicherer ist dies recht unterschiedlich geregelt.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung erfüllt drei Aufgaben: - Sie prüft, ob und in welcher Höhe Schadenersatz besteht, - gewährt Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche und - gleicht den Schaden bei berechtigtem Anspruch aus. - Der Bauherr selbst hat gesetzliche Sorgfaltspflichten zu erfüllen: - Die Verkehrssicherungspflicht
Der Bauherr muß die Baustelle ausreichend absichern, damit Unfälle vermieden werden. - Die Überwachungspflicht
Durch regelmäßige Stichproben muß der Bauherr die Baustelle persönlich überprüfen. - Die Auswahlpflicht
Der Bauherr ist auch verantwortlich für die sorgfältige Auswahl der am Bau Beteiligten.


Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung deckt Schäden, die durch menschliches Versagen, durch ungewöhnliche, außergewöhnliche Witterungseinflüsse (z.B. Sturm), aber auch durch Vandalismus entstehen. Schutz besteht über die gesamte Bauzeit und endet erst bei Fertigstellung des Objektes. Der Versicherungsbeitrag kann anteilig auf die am Bau beteiligten Unternehmen umgelegt werden und ist zudem steuerlich abzugsfähig.