Hausratversicherung, Zweitwohnsitz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Oktober 2016, 10:02 Uhr
Hausratversicherung, Zweitwohnsitz
Für den Zweitwohnsitz ist der Abschluss einer weiteren Hausratversicherung notwendig. Die Versicherung für den Hauptwohnsitz tritt nicht für Schäden ein die im Zweitwohnsitz eintreten.
Schlagwort: Zweitwohnsitz