Gegenstandsversicherung, versicherte Gefahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gegenstandsversicherung sichert die finanziellen Folgen bei Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl der versicherten Gegenstände.
Die Gegenstandsversicherung sichert die finanziellen Folgen bei Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl der versicherten Gegenstände.
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- Abhandenkommen durch Raub,<br />
- Abhandenkommen durch Raub,<br />
- '''Transportmittelunfall'''<br /><br />
- '''Transportmittelunfall'''<br /><br />





Version vom 29. Juni 2017, 14:50 Uhr

Die Gegenstandsversicherung sichert die finanziellen Folgen bei Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl der versicherten Gegenstände.

❗️Der abgedeckte Gefahrenbereich ist in wesentliche Punkten umfangreicher als in der herkömmlichen Hausratversicherung. Diese Bereiche sind in Fettschrift hervorgehoben. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Die folgenden Gefahren sind versichert:

- Brand,
- Blitzschlag,
- Explosion,
- Kurzschluss,
- Überspannung,
- Sturm,
- Überschwemmung,
- Hagel,
- Erdbeben,
- Böswilligkeit von Dritten,
- Vandalismus
- Herunterfallen,
- Bruchschäden,
- An- u. Zusammenstoßen,
- Wasser u. Flüssigkeitsschäden,
- unsachgemäße Handhabung,
- Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl,
- Abhandenkommen durch einfachen Diebstahl,
- Abhandenkommen durch Raub,
- Transportmittelunfall


Schlagwort: Gegenstandsversicherung, Gegenstand versichern


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