Hausratversicherung, versicherte Sachen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. Juni 2017, 06:16 Uhr
Zum Haushalt zählen alle beweglichen Sachen/Güter wie
Einrichtungsgegenstände, alle Möbel, Bilder, Jalousien, Gardinen, Vorhänge, Kissen, Decken, Teppiche, Tapeten, Bücher,
Elektrogeräte, wie TV und Stereoanlage, Computer, IPad, IPhone, Fotoapparate, alle elektrischen Küchengeräte,
die gesamte Kleidung, Schuhe, Wäsche und auch Uhren,
Nahrungsmittel- und Verbrauchsgegenstände wie Lebensmittel, Reinigungsmittel,
Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld, Briefmarken, Münzen, Edelsteine, Perlen ebenso Kunstwerke oder Antiquitäten.
Bei den Wertgegenständen sind Höchstentschädigungsgrenzen zu beachten.
Versichert sind auch Sportgeräte, Ski, Fahrräder (auch mit Höchstgrenzen), Autozubehör und die Haustiere.
Siehe auch: Hausratversicherung Wertsachen, Hausrat Wertgegenstände
Schlagwort: Hausrat, Hausratversicherung, Hausratversicherungen, versicherte Sache, versicherte Sachen, Entschädigungsgrenzen, Höchstgrenzen
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