Produkthaftpflichtversicherung, Quasihersteller: Unterschied zwischen den Versionen
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⚠️ Die Produkthaftpflichtversicherung (erweiterte) ist nicht als eigenständiger, separater Vertrag, sondern nur in Verbindung mit der Betriebshaftpflichtversicherung abschließbar. | ⚠️ Die Produkthaftpflichtversicherung (erweiterte) ist nicht als eigenständiger, separater Vertrag, sondern nur in Verbindung mit der Betriebshaftpflichtversicherung abschließbar.<br /> | ||
Das Produkthaftungsgesetz sieht die verschuldensunabhängige Haftung vor. '''Der Quasihersteller haftet ebenso wie der Hersteller.'''<br /> | Das Produkthaftungsgesetz sieht die verschuldensunabhängige Haftung vor. '''Der Quasihersteller haftet ebenso wie der Hersteller.'''<br /> |
Version vom 1. Juli 2017, 19:22 Uhr
⚠️ Die Produkthaftpflichtversicherung (erweiterte) ist nicht als eigenständiger, separater Vertrag, sondern nur in Verbindung mit der Betriebshaftpflichtversicherung abschließbar.
Das Produkthaftungsgesetz sieht die verschuldensunabhängige Haftung vor. Der Quasihersteller haftet ebenso wie der Hersteller.
§ 4 des Produkthaftungsgesetzes
besagt, dass derjenige als Quasihersteller angesehen wird, der "sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt“.
👁 Siehe auch: Produkthaftpflichtversicherung, wer haftet
Schlagwort: Quasihersteller, wer haftet, Herstellerhaftung, Produkthaftung, Produkt Haftung, Produkthaftpflicht
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