Bereicherungsverbot: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 7. Juli 2017, 20:15 Uhr

Ist die Versicherungssumme höher als der Versicherungswert, besteht vonseiten des Versicherers keine Verpflichtung, mehr als den Betrag des Schadens an den VN zu zahlen

Siehe dazu § 55 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)