Elektronikversicherung beruf-/betriebliche, versicherte Risiken: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Versicherungsunternehmen der Elektronikversicherung leistet bei unvorhergesehen eintretender Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sachen. Unter unvorhergesehenen Schäden werden Schäden verstanden, die der Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch, unter Berücksichtigung des Fachwissens zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit, hätten vorhersehen können. Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, so ist der Versicherer berechtigt, die Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens zu kürzen. |
Version vom 17. Juli 2017, 09:16 Uhr
XYZ
In der beruflichen-/betrieblichen Elektronikversicherung sind die nachfolgenden Risiken im Regelfall im Versicherungsschutz beinhaltet:
- Bedienungsfehler
- Ungeschicklichkeit
- Fahrlässigkeit
- Konstruktionsfehler
- Materialfehler
- Kurzschluss
- Überspannung
- Induktion
- einfacher Diebstahl
- Wasser
- Feuchtigkeit
- Einbruchdiebstahl
- Raub oder Plünderung
- Vorsatz Dritter
- Vandalismus
- Sabotage
- Unterspannung
- Fremdspannung
- Ausfall von Steuerungseinrichtungen
- Brand
- Explosion
- Implosion
- Blitzschlag - direkt oder indirekt -
- Rauch und Ruß
- Schmoren
- Sengen
- Glimmen
- Überschwemmung
- Höhere Gewalt
- Sturm
- Hochwasser
Das Versicherungsunternehmen der Elektronikversicherung leistet bei unvorhergesehen eintretender Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sachen. Unter unvorhergesehenen Schäden werden Schäden verstanden, die der Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch, unter Berücksichtigung des Fachwissens zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit, hätten vorhersehen können. Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, so ist der Versicherer berechtigt, die Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens zu kürzen.