Krankenversicherung private, Rentner: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. Juli 2017, 04:38 Uhr

Bei vielen privaten Krankenversicherung steigen mit dem Alter der versicherten Person die Beiträge an. Denn obwohl der Baustein der Altersrückstellungen im Krankenversicherungsvertrag vereinbart ist, erhöhen steigende Kosten und geringe Zinserträge den Beitrag.

In der privaten Krankenversicherung für Rentner entfallen ab dem 60. Lebensjahr der sogenannte gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10%. Zum Renteneintritt entfällt im Regelfall auch der Beitragsanteil für das Krankengeld – Einsparungen von rund 5% sind möglich. Somit kommt es zu einer Gesamtentlastung von rund 15% des Beitrages bei der privaten Krankenversicherung für Rentner.

Aufgrund des Übergangs in die Rente entfällt der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung durch den Arbeitgeber. Dafür ist auf Antrag beim Rentenversicherungsträger ein Zuschuss möglich, wenn eine gesetzliche Rente bezogen wird. Der Zuschuss beträgt 7,3 % der gesetzlichen Rente, maximal jedoch 50% des Beitrages zur privaten Krankenversicherung. Zusammen mit der Rente wird der Zuschuss steuerfrei ausgezahlt. Der Zuschuss ist an die Auflage geknüpft, dass das Krankenversicherungsunternehmen unter deutscher Aufsicht steht bzw. der Aufsicht eines EU-Mitgliedsstaates unterliegt. Befindet sich der Wohnsitz des Rentners ausserhalb der EU, so wird kein Zuschuss durch den Rentenversicherungsträger gewährt.

Für den Beitrag zur Pflegepflichtversicherung ist kein Zuschuss durch den Rentenversicherungsträger möglich.



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