Krankenversicherung private, Neugeborene: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Juli 2017, 05:19 Uhr
Privat Versicherte müssen das Neugeborene ab dem Tag der Geburt krankenversichern. Es ist ein eigener Beitrag zu zahlen. Es besteht keine "Familienversicherung" wie in der gesetzlichen Krankenkasse.
Wird das Neugeborene innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt versichert bzw. der Antrag zur Mitversicherung gestellt, so wird das Neugeborene rückwirkend zum Tag der Geburt, ohne wenn und aber, ohne jegliche Einschränkungen, auch wenn bereits Kosten angefallen sind, versichert. Alle Wartezeiten entfallen.
👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, für Kinder
👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, Mutterschaftsgeld
Schlagwort: Kinderkrankenversicherung, Kinderversicherung, Versicherung Neugeborene, Versicherung Säugling, Versicherung für Neugeborene