Gebäudeversicherung private, Baufertigstellungsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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- '''Die Gewährleistungsbürgschaft''' dient der Sicherung, nach der Fertigstellung des Gebäudes, von Gewährleistungsschäden.<br />
- '''Die Gewährleistungsbürgschaft''' dient der Sicherung, nach der Fertigstellung des Gebäudes, von Gewährleistungsschäden.<br />


- '''Vertragserfüllungsbürgschaft''' Ist die Kombination zwischen Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft von zwei bis fünf Jahren. Die Dauer ist abhängig ob der Bau nach VOB oder BGB erfolgte.<br />
- '''Vertragserfüllungsbürgschaft''' Ist die Kombination zwischen Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft auf die Dauer von zwei bis fünf Jahren. Die Dauer ist abhängig ob der Bau nach VOB oder BGB erfolgte.<br />


   ⚠️ Der Vertragserfüllungsbürgschaft ist immer der Vorzug zu geben.
   ⚠️ Der Vertragserfüllungsbürgschaft ist immer der Vorzug zu geben.

Version vom 19. Juli 2017, 10:04 Uhr

Die Baufertigstellungsversicherung ist für den Bauherren und auch für den Hausanbieter zu empfehlen. Diese Versicherung dient als Bürgschaft, wenn der Bauunternehmer die Insolvenz anmeldet.

Es ist zwischen drei Arten zu unterscheiden:

- Die Ausführungsbürgschaft dient der Sicherung wegen eines Konkurses oder einer Zahlungsunfähigkeit des Bauunternehmers.

- Die Gewährleistungsbürgschaft dient der Sicherung, nach der Fertigstellung des Gebäudes, von Gewährleistungsschäden.

- Vertragserfüllungsbürgschaft Ist die Kombination zwischen Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft auf die Dauer von zwei bis fünf Jahren. Die Dauer ist abhängig ob der Bau nach VOB oder BGB erfolgte.

 ⚠️ Der Vertragserfüllungsbürgschaft ist immer der Vorzug zu geben.

Die Beiträge zur Baufertigstellungsversicherung werden i.d.R. von dem ausführenden Bauunternehmen getragen.



Was ist bei einer Baufertigstellungsversicherung mitversichert? Egal, ob es sich um den Bau einer Stadtvilla oder Bungalow handelt, in der Regel verfolgen Bauherren zwei wichtige Ziele:

  • Die Fertigstellung des Hauses innerhalb der vertraglich vereinbarten Planungszeit.
  • Die Übernahme von Gewährleistungsansprüchen der Baufirma nach dem das Haus fertiggestellt ist.

Im schlimmsten Fall kann es jedoch vorkommen, dass eine Baufirma während des Bauvorgangs Bankrott geht oder aufgelöst wird. Genau in diesem Fall springt die Baufertigstellungsversicherung ein. Sie übernimmt dann die Aufgabe einer Bürgschaft. Ebenfalls können mit ihr anfallende Kosten während oder nach Beendigung der Bauarbeiten gedeckt werden.

Was sind die Vorteile einer Baufertigstellungsversicherung? Die enthaltenen Leistungen einer Baufertigstellungsversicherung hängen vom Umfang ab, der mit dem Bauunternehmen und dem Versicherer vertraglich vereinbart wurde. Diese unterscheiden sich nach den oben genannten Arten. Kommt es zur Insolvenz der Baufirma, sind die Kosten, die für den Abschluss der Bauarbeiten benötigt werden, abgedeckt. Meist sind die Kosten jedoch bis zu einem prozentualen Anteil der Bruttobausumme begrenzt. In den meisten Fällen ist die Absicherung jedoch deutlich höher angesetzt als bei einer Bankbürgschaft. Die Baufertigstellungsversicherung besitzt zudem den Vorteil, dass sie auch dann Ansprüche ausgleicht, wenn die Baufirma zwar das Haus fertiggestellt hat, aber in den drauffolgenden Jahren finanziell nicht mehr in der Lage ist, entstandene Baumängel zu beseitigen.

  • In der Regel höhere Absicherung als bei einer Bankbürgschaft
  • Anspruchsausgleich bei Mängeln auch nach Fertigstellung des Hauses

Wie hoch sind die Kosten für eine Baufertigstellungsversicherung? Als Faustregel belaufen sich die Kosten für eine Baufertigstellungsversicherung auf rund 3 Prozent der Bausumme (zum Baukostenrechner). Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • Einmalbetrag für den Versicherungsschutz
  • Kosten für die bautechnische Prüfung des Bauvorhabens
  • Baubegleitung durch Sachverständige

Bei einer Bausumme von beispielsweise 300.000 Euro sind demnach 9.000 Euro für eine Baufertigstellungsversicherung zu entrichten. In der Regel wird die Versicherung in der Gesamtrechnung der Baukosten aufgeführt. Auch wenn diese mitunter einen erheblichen Mehraufwand bedeutet, ist sie dennoch eine wichtige Absicherung. Sie verschafft den Bauherren die Gewissheit, dass ihr Haus nicht nur fertiggestellt wird, sondern auch gegen auftretende Mängel nach der Fertigstellung abgesichert ist.