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| P || PflVG || Pflichtversicherungsgesetz || Verpflichtet den Halter eines Kraftfahrzeuges zum Vertragsschluss mit einem inländischen Versicherungsanbieter und verpflichtet diese, entsprechende Vertragsanträge anzunehmen. Siehe Kfz-PflVG. | | P || PflVG || Pflichtversicherungsgesetz || Verpflichtet den Halter eines Kraftfahrzeuges zum Vertragsschluss mit einem inländischen Versicherungsanbieter und verpflichtet diese, entsprechende Vertragsanträge anzunehmen. Siehe Kfz-PflVG. | ||
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| || PS || Pferdestärke || PS ist eine Einheit für Leistung und entspricht 0,74 kW. | | || PS || Pferdestärke || PS ist eine Einheit für Leistung und entspricht 0,74 kW. |