Gebäudeversicherung private, Schadenbeispiele: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 24. Juli 2017, 13:52 Uhr


Aufgrund eines Gewitters schlug ein Blitz in den Dachstuhl eines Wohngebäudes ein und setzte diesen in Brand. Das Feuer breitete sich auf das komplette Dachgeschoss des Gebäudes aus. Die alarmierte Feuerwehr konnte das Feuer eindämmen und löschen. Durch das Löschwasser wurde jedoch das restliche Gebäude stark in Mitleidenschaft gezogen, so dass es abgerissen werden musste. Der Schaden belief sich auf rund 400.000 Euro.


An der Küchenwand eines Einfamilienhauses bildeten sich dunkle und feuchte Flecken. Ein Wasserrohrbruch wurde vermutet, der sich bestätigte. Um das schadhafte Rohr zu lokalisieren musste die Küche abgebaut und ein Großteil des Fliesenspiegels entfernt werden. Die Reparaturkosten inkl. Wiederaufbau der Küche beliefen sich auf rund 3.500 Euro.


Durch ein schweres Unwetter, verbunden mit starkem Hagel, werden die Dachfenster einer Mietwohnung zerstört. Da die Mieter während des Unwetters nicht anwesend waren, konnte über mehrere Stunden das Regenwasser ungehindert durch die zerstörten Dachfenster in die Mietwohnung eindringen. Aufgrund der umfangreichen Trocknungsmaßnahmen und Renovierungsmaßnahmen konnte die Mietwohnung 2 Wochen von den Mietern nicht genutzt werden. Die Mietern minderten die Mietzahlung für den Zeitraum. Die Schadenhöhe belief sich auf insgesamt rund 3.500 Euro.


Ein Wasserrohrbruch setzt eine Küche unter Wasser. Das Wasser dringt durch den Boden in das darunter liegende Stockwerk. Die durchnässte Decke muss getrocknet werden und der Boden ersetzt werden. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten hierfür.


Nach einem Sturm mit lang anhaltendem Regenfall wird ein Keller eines Wohnhauses überflutet. Der Keller muss ausgepumpt und getrocknet werden. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten hierfür.


Durch einen Sturm wird ein Hausdach abgedeckt. Durch die Wohngebäudeversicherung werden die Kosten für das Decken der beschädigten Dachflächen sowie für die Reparatur der Regenrinnen übernommen.


XYZ


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