Musikinstrumentenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Versicherte Risiken / Gefahren und Ausschlüsse
Versicherte Risiken / Gefahren und Ausschlüsse
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! Gefahren / Risiken / Schäden !! versichert / nicht versichert
! Gefahren / Risiken / Schäden !! versichert / nicht versichert
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| Implosion || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>
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Version vom 25. Juli 2017, 07:30 Uhr

XYZ

Die Musikinstrumentenversicherung ist im Regelfall eine sog. Allgefahrenversicherung. D.h., dass das versicherte Musikinstrument sowie dessen Zubehör gegen alle Risiken und Gefahren versichert ist, ausgenommen die Risiken und Gefahren, die explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.

Versicherte Risiken / Gefahren und Ausschlüsse

Legende:

Haken gruen.png
  ist versichert
Minus rot.png
  ist nicht versichert, versicherbar


Gefahren / Risiken / Schäden versichert / nicht versichert
Fahrlässigkeit
Haken gruen.png
unsachgemäße Handhabung
Haken gruen.png
Vorsatz Dritter
Haken gruen.png
Kurzschluß
Haken gruen.png
Überspannung
Haken gruen.png
Induktion
Haken gruen.png
Brand
Haken gruen.png
Blitzschlag
Haken gruen.png
Explosion
Haken gruen.png
Implosion
Haken gruen.png
Wasser
Haken gruen.png
Feuchtigkeit
Haken gruen.png
Überschwemmung
Haken gruen.png
Beispiel
Haken gruen.png
Beispiel
Haken gruen.png
Beispiel
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Beispiel
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Beispiel Beispiel
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Geltungsbereich der Musikinstrumentenversicherung

Der Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung hat Gültigkeit in den aktuellen EU-Mitgliedsstaaten. Eine Erweiterung auf „weltweit“ kann gegen einen Beitragszuschlag vereinbart werden.

Leistung im Schadensfall

Im Schadensfall ist die finanzielle Leistung begrenzt auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme. Im finanzielle Ausgleich erfolgt für:

die anfallenden Reparaturkosten bei Verlust oder Totalschaden bis zur Höhe des Neuwertes

Die Erstattung des Neuwertes wird gewährt, wenn die Versicherungssumme wie nachfolgend ermittelt wurde:

aktueller Listenpreis des versicherten Instruments + Zubehör + spezifische Verkabelung + Fracht + Montage + Mehrwertsteuer

Beitragshöhe der Musikinstrumentenversicherung

Die Beitragshöhe zur Musikinstrumentenversicherung richtet sich nach:

Art des Musikinstruments Wert des Musikinstruments Art des Zubehörs Wert des Zubehörs vereinbartes Geltungsbereich (EU oder weltweit)

Tarifliche Besonderheiten der Musikinstrumentenversicherung

Kostenübernahme für ein Leihinstrument während der Reparatur Kostenübernahme für Porto bei der Versendung an die Reparaturwerkstatt 24-Stunden-Deckung im Kfz