Montageversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. Juli 2017, 09:43 Uhr

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Um technische Anlagen und Maschinen in Betrieb nehmen zu können, ist meist deren Montage und ein entsprechender Probebetrieb erforderlich. Um evtl. Schäden abzusichern ist eine Montageversicherung für Hersteller, Lieferanten und Montagefirmen von technischen Anlagen und Maschinen wichtig.


Versicherungsumfang der Montageversicherung:

In der Montageversicherung sind versichert:

Montageobjekt, wie z.B. Konstruktionen aller Art, maschinelle und elektrische Einrichtungen, Maschinen, zugehörige Reserveteile

Montageausrüstung, wie z.B. Werkzeuge, Geräte, Gerüste, Baubuden, Autokrane und sonstige Fahrzeuge, Wohnbaracken, Eigentum des Montagepersonals

Fremde Sachen fremde Sachen, die nicht Teil der Montageausrüstung oder des Montageobjekts sind


Versicherte und nicht versicherte Risiken / Gefahren / Schäden

Unter den Versicherungsschutz der Montageversicherung fallen unvorhergesehene Schäden, wie Beschädigung und Zerstörung, die entstanden sind aufgrund von:

Risiken / Gefahren / Schäden Versichert / nicht versichert Ungeschicklichkeit Vers Fahrlässigkeit Versicher Böswilligkeit Versicherte Bedienungsfehler Versichert Unsachgemäße Handhabung versichert Konstruktionsfehler Versichert Materialfehler Versichert Montagefehler Versichert Betriebsunfälle oder sonstige unglückliche Zufälle Versichert Brand Versichert Blitzschlag Versichert Explosion Versichert Höhere Gewalt Versichert Diebstahl, Einbruchdiebstahl Versichert


Streik oder Aussperrung Versichert Betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope Versichert Hilfs- und Betriebsstoffe Nicht versichert Verbrauchsmaterial und Arbeitsmittel Nicht versichert Wechseldatenträger Nicht versichert Produktionsstoffe Nicht versichert Zeichnungen, Pläne und Akten Nicht versichert Krieg Nicht versichert Innere Unruhen Nicht versichert Beschlagnahme Nicht versichert Kernenergie Nicht versichert Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers Nicht versichert Schäden und Verluste durch dauernde Einflüsse des Betriebs während der Erprobung Nicht versichert Normale Witterungseinflüsse Nicht versichert


Geltungsbereich der Montageversicherung

Der Versicherungsschutz der Montageversicherung besteht am vereinbarten Montageplatz.


Ermittlung der Versicherungssumme zur Montageversicherung Zur Ermittlung der Versicherungssumme zur Montageversicherung sind die nachfolgenden Informationen notwendig:

Montageobjekt endgültiger Kontraktpreis zzgl. Kosten für Lieferungen und Leistungen des Bestellers

Montageausrüstung Neuwert aller versicherten Sachen

Fremde Sachen Summe der fremden Sachen, entsprechend deren Gefährdung