Montageversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Juli 2017, 09:43 Uhr
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Um technische Anlagen und Maschinen in Betrieb nehmen zu können, ist meist deren Montage und ein entsprechender Probebetrieb erforderlich. Um evtl. Schäden abzusichern ist eine Montageversicherung für Hersteller, Lieferanten und Montagefirmen von technischen Anlagen und Maschinen wichtig.
Versicherungsumfang der Montageversicherung:
In der Montageversicherung sind versichert:
Montageobjekt, wie z.B. Konstruktionen aller Art, maschinelle und elektrische Einrichtungen, Maschinen, zugehörige Reserveteile
Montageausrüstung, wie z.B. Werkzeuge, Geräte, Gerüste, Baubuden, Autokrane und sonstige Fahrzeuge, Wohnbaracken, Eigentum des Montagepersonals
Fremde Sachen fremde Sachen, die nicht Teil der Montageausrüstung oder des Montageobjekts sind
Versicherte und nicht versicherte Risiken / Gefahren / Schäden
Unter den Versicherungsschutz der Montageversicherung fallen unvorhergesehene Schäden, wie Beschädigung und Zerstörung, die entstanden sind aufgrund von:
Risiken / Gefahren / Schäden Versichert / nicht versichert Ungeschicklichkeit Vers Fahrlässigkeit Versicher Böswilligkeit Versicherte Bedienungsfehler Versichert Unsachgemäße Handhabung versichert Konstruktionsfehler Versichert Materialfehler Versichert Montagefehler Versichert Betriebsunfälle oder sonstige unglückliche Zufälle Versichert Brand Versichert Blitzschlag Versichert Explosion Versichert Höhere Gewalt Versichert Diebstahl, Einbruchdiebstahl Versichert
Streik oder Aussperrung
Versichert
Betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope
Versichert
Hilfs- und Betriebsstoffe
Nicht versichert
Verbrauchsmaterial und Arbeitsmittel
Nicht versichert
Wechseldatenträger
Nicht versichert
Produktionsstoffe
Nicht versichert
Zeichnungen, Pläne und Akten
Nicht versichert
Krieg
Nicht versichert
Innere Unruhen
Nicht versichert
Beschlagnahme
Nicht versichert
Kernenergie
Nicht versichert
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers
Nicht versichert
Schäden und Verluste durch dauernde Einflüsse des Betriebs während der Erprobung
Nicht versichert
Normale Witterungseinflüsse
Nicht versichert
Geltungsbereich der Montageversicherung
Der Versicherungsschutz der Montageversicherung besteht am vereinbarten Montageplatz.
Ermittlung der Versicherungssumme zur Montageversicherung
Zur Ermittlung der Versicherungssumme zur Montageversicherung sind die nachfolgenden Informationen notwendig:
Montageobjekt endgültiger Kontraktpreis zzgl. Kosten für Lieferungen und Leistungen des Bestellers
Montageausrüstung Neuwert aller versicherten Sachen
Fremde Sachen Summe der fremden Sachen, entsprechend deren Gefährdung