Weidetierversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. Juli 2017, 13:38 Uhr
xyz
Versicherbare Tiere
In der Weidetierdiebstahlversicherung könne die nachfolgenden Tiere versichert werden:
- Schafe
- Rinder
- Schweine
- Ziegen
Gefahren für Weidetiere auf der Weide
Die häufigsten Gefahren für die Weidetiere auf der Weide sind:
- Infektionen
- Unfälle
- Erkrankungen durch Parasiten
- Absturz
- Diebstahl
Versicherungsumfang
In der Weidetierdiebstahlversicherung sind die nachfolgenden Ereignisse versichert
- Raub
- Diebstahl
- Abschlachten in diebischer Absicht
- Blitzschlag
- Tod oder Nottötung durch Unfall während des Hin- oder Rücktransportes zur Weide oder zum Stall
Versicherungswerte nach Tiergruppen
Tiergruppe | Alter | Richtwert |
---|---|---|
weibliche Rinder | ab 4 bis 12 Monate | 600 Euro |
weibliche Rinder | über 12 bis 18 Monate | 750 Euro |
weibliche Rinder erstmals tragende Rinder | über 18 Monate | 1.000 Euro |
weibliche Rinder | über 24 Monate | 1.000 Euro |
Kühe | über 24 Monate bis maximal 8 Jahre | 1.000 Euro |
Beispiel | Beispiel | Beispiel |
Beispiel | Beispiel | Beispiel |
Beispiel | Beispiel | Beispiel |
Tiergruppe Alter Richtwert weibliche Rinder ab 4 bis 12 Monate 600 Euro weibliche Rinder über 12 bis 18 Monate 750 Euro weibliche Rinder erstmals tragende Rinder über 18 Monate 1.000 Euro weibliche Rinder über 24 Monate 1.000 Euro Kühe über 24 Monate bis maximal 8 Jahre 1.000 Euro männliche Rinder ab 4 Monate bis 12 Monate 750 Euro männliche Rinder über 12 Monate 1.000 Euro Schafe bis maximal 3 Jahre
Tiervollversicherung Die Ergänzung zur Weidetierdiebstahlversicherung ist u.a die Tiervollversicherung Zusätzlich zum Versicherungsumfang der Weidetierdiebstahlversicherung beinhaltet die Tiervollversicherung folgendes: Schäden durch Verletzungen des Euters, die zum Tode oder zur Nottötung führen Schäden durch Erkrankungen des Euters, die zum Tode oder zur Nottötung führen Optionale Einschlüsse bei der Tiervollversicherung In der Tiervollversicherung kann gegen einen Beitragszuschlag eingeschlossen werden: Trächtigkeits- und Geburtsschäden bei erstmals tragenden Rindern (diese können nur eingeschlossen werden, wenn auch das weibliche Jungvieh versichert ist)