Weidetierversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. Juli 2017, 13:38 Uhr

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Versicherbare Tiere

In der Weidetierdiebstahlversicherung könne die nachfolgenden Tiere versichert werden:

  • Schafe
  • Rinder
  • Schweine
  • Ziegen


Gefahren für Weidetiere auf der Weide

Die häufigsten Gefahren für die Weidetiere auf der Weide sind:

  • Infektionen
  • Unfälle
  • Erkrankungen durch Parasiten
  • Absturz
  • Diebstahl


Versicherungsumfang

In der Weidetierdiebstahlversicherung sind die nachfolgenden Ereignisse versichert

  • Raub
  • Diebstahl
  • Abschlachten in diebischer Absicht
  • Blitzschlag
  • Tod oder Nottötung durch Unfall während des Hin- oder Rücktransportes zur Weide oder zum Stall


Versicherungswerte nach Tiergruppen

Tiergruppe Alter Richtwert
weibliche Rinder ab 4 bis 12 Monate 600 Euro
weibliche Rinder über 12 bis 18 Monate 750 Euro
weibliche Rinder erstmals tragende Rinder über 18 Monate 1.000 Euro
weibliche Rinder über 24 Monate 1.000 Euro
Kühe über 24 Monate bis maximal 8 Jahre 1.000 Euro
Beispiel Beispiel Beispiel
Beispiel Beispiel Beispiel
Beispiel Beispiel Beispiel

Tiergruppe Alter Richtwert weibliche Rinder ab 4 bis 12 Monate 600 Euro weibliche Rinder über 12 bis 18 Monate 750 Euro weibliche Rinder erstmals tragende Rinder über 18 Monate 1.000 Euro weibliche Rinder über 24 Monate 1.000 Euro Kühe über 24 Monate bis maximal 8 Jahre 1.000 Euro männliche Rinder ab 4 Monate bis 12 Monate 750 Euro männliche Rinder über 12 Monate 1.000 Euro Schafe bis maximal 3 Jahre

Tiervollversicherung Die Ergänzung zur Weidetierdiebstahlversicherung ist u.a die Tiervollversicherung Zusätzlich zum Versicherungsumfang der Weidetierdiebstahlversicherung beinhaltet die Tiervollversicherung folgendes: Schäden durch Verletzungen des Euters, die zum Tode oder zur Nottötung führen Schäden durch Erkrankungen des Euters, die zum Tode oder zur Nottötung führen Optionale Einschlüsse bei der Tiervollversicherung In der Tiervollversicherung kann gegen einen Beitragszuschlag eingeschlossen werden: Trächtigkeits- und Geburtsschäden bei erstmals tragenden Rindern (diese können nur eingeschlossen werden, wenn auch das weibliche Jungvieh versichert ist)