Veranstaltungshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Juli 2017, 07:48 Uhr
XYZ
Die Durchführung einer Veranstaltung ist mit großen Risiken verbunden, für die der Veranstalter haften muss. Die Haftung des Veranstalters für Schäden an Dritte beginnt bereits mit den Vorbereitungen der Veranstaltung und endet nach dem Ende der Abbauarbeiten für die Veranstaltung.
Versicherungsumfang in der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
- Aufbauarbeiten und Abbauarbeiten bis zu 3 Tage – ist verlängerbar
- vertraglich übernommene Haftpflicht des Eigentümers der/des Halle/Geländes – Freistellung des Vermieters
- eigene Bewirtung
- Tribünenaufbau und Tribünenabbau
- Veranstaltungszelte mit/ohne Aufbau und Abbau
- Feuerwerke
- Umzüge, Festumzüge
- Hüpfburg, Kletterwand
- freiberufliche Mitarbeiter
Versicherbare Veranstaltungen
A | Ausstellung | |
B | Bazar | Betriebsausflug |
Bundes- und Landestreffen | ||
D | Disco | |
F | Festzug | Flohmarkt |
Freiluftaufführung | ||
G | Geburtstagsfeiern | Beispiel |
Beispiel | Beispiel | Beispiel |
Beispiel | Beispiel | Beispiel |
Nicht versicherbare Veranstaltungen
wildwasserrafting…
Prämienbeispiele zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung