Fahrrad- und E-Bike Versicherung eigenständig: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ In der Fahrradversicherung wird nach der exakten „Bauart“ des Fahrrades bzw. dessen Antriebsart unterschieden. Handelt es sich um ein sog. E-Bike oder um…“)
(kein Unterschied)

Version vom 31. Juli 2017, 09:36 Uhr

In der Fahrradversicherung wird nach der exakten „Bauart“ des Fahrrades bzw. dessen Antriebsart unterschieden. Handelt es sich um ein sog. E-Bike oder um ein Fahrrad mit „klassichem Antriebskonzept“. Eine Gleichstellung zwischen Fahrrad und E-Bike erfolgt, wenn

- die max. Leistung des Elektromotors 250 Watt beträgt,
- die max. Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt ist.

Es besteht somit keine Versicherungspflicht für das E-Bike. Der Radweg muss genutzt werden. (Nutzungspflicht des Radweges). Kindersitze und Fahrradanhänger, die geeignet sind, dürfen verwendet werden.


  • Versicherungsumfang der eigenständigen Fahrradversicherung

Die folgenden Risiken, Schäden sind mit der vereinbarten Versicherungssumme versichert:

- Diebstahl
- Teilediebstahl
- Vandalismus
- Materialfehler
- Konstruktionsfehler
- Produktionsfehler
- Verschleiss
- unsachgemäße Handhabung
- Unfallschäden
- Fallschäden
- Sturzschäden
- Elektronikschäden bei E-Bikes
- Akku-Defekte bei E-Bikes
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- höhere Gewalt
- normale Witterungsschäden
- Unterschlagung


  • Einschränkungen des Versicherungsschutzes in der Fahrradversicherung

- Der Versicherungsschutz der Fahrradversicherung unterliegt bei einigen Tarifen der Versicherungsgesellschaften der Einschränkung, dass bei einem Diebstahl oder einer Reparatur aufgrund eines Sturzschadens eine Selbstbeteiligung von ca. 25 Euro vereinbart ist.
- Der Versicherungsschutz wird meist nur für das Inland gewährt.
- Die Höhe der Versicherungssummen ist auf eine Höchstversicherungssumme begrenzt.


  • Beitragshöhe der Fahrradversicherung

Nach diesen Kriterien richtet sich Beitrag:

- Händlerverkaufspreis
- Art des Fahrrads – Fahrrad oder E-Bike
- Alter des Fahrrads
- Versicherungsumfang


  • Beitragsbeispiele
Kaufpreis bis Fahrrad Rundumschutz E-Bike Rundumschutz
500 Euro 95 Euro jährlich k.A.
1.000 Euro 148 Euro jährlich k.A.
1.500 Euro 158 Euro jährlich 125 Euro jährlich
2.000 Euro 166 Euro jährlich 137 Euro jährlich
2.500 Euro 174 Euro jährlich 150 Euro jährlich
3.000 Euro 198 Euro jährlich 169 Euro jährlich
3.500 Euro 238 Euro jährlich 200 Euro jährlich
4.000 Euro 280 Euro jährlich 225 Euro jährlich
4.500 Euro 321 Euro jährlich 250 Euro jährlich
5.000 Euro 361 Euro jährlich 275 Euro jährlich
5.500 Euro 402 Euro jährlich 300 Euro jährlich
6.000 Euro 443 Euro jährlich 325 Euro jährlich
7.000 Euro k.A. 350 Euro jährlich
8.000 Euro k.A. 400 Euro jährlich
9.000 Euro k.A. 450 Euro jährlich
10.000 Euro k.A. 500 Euro jährlich




Schlagwort: Fahrradversicherung, separate Fahrradversicherung, eigenständige Fahrradversicherung


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Fahrradversicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-