Graffitiversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Juli 2017, 12:51 Uhr
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Ob ein Graffiti als Kunst oder Vandalismus zu werten ist, liegt immer im Auge des Betrachters. Für den Hausbesitzer ist es auf jeden Fall immer ein Ärgernis, das mit hohen finanziellen Folgen verbunden ist. Denn das Entfernen ist meist nicht so einfach möglich und oft mit hohen Kosten verbunden.
Graffiti aus rechtlicher Sicht
Aus rechtlicher Sicht ist das illegale Anbringen eines Graffitis eine Sachbeschädigung. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Auch hier gilt, dass der Schadenverursacher - also der Graffiti-Sprayer - zum Schadensersatz verpflichtet ist.
Graffiti-Versicherung
Der Sprayer ist jedoch in den seltensten Fällen zu ermitteln und so muss der Hausbesitzer selbst für die Kosten der Entfernung des Graffitis aufkommen. Die sog. Graffiti-Versicherung übernimmt die Kosten für die Beseitigung und Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand.
In einigen Wohngebäude-Tarifen ist das Graffiti-Risiko ein Bestandteil des Versicherungsschutzes, jedoch mit meist erheblichen Einschränkungen. Hierzu zählen u.a. dass eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, oder, dass für die Beseitigung von Graffiti-Schäden eine Erstattungshöchstgrenze im Vertrag vereinbart ist.
Leistungen der Graffiti-Versicherung
Nachfolgende Leistungen beinhaltet die Graffiti-Versicherung
- Reinigungskosten
- Kosten für den neuen Anstrich
- Kosten für das Verputzen von Wänden
Kosten der Graffiti-Versicherung
Bei einem gewerblich genutzten Gebäude oder einem vermieteten Gebäude, muss die Graffiti-Versicherung über eine Deckungserweiterung und damit zur Folge über einen höheren Beitrag als Zusatzpolice in den Vertrag mit eingeschlossen werden. Leistungsunterschiede bei ausgewählten Versicherungsgesellschaften
Gesellschaft | maximal Entschädigungsgrenze jährlich | Selbstbeteiligung |
---|---|---|
Condor | 3.000 Euro je Schadensfall | 250 Euro je Schadensfall |
Grundeigentümer Versicherung | 1 % der Versicherungssumme | 150 Euro je Schadensfall |
VHV | 10.000 Euro je Schadensfall | 500 Euro je Schadensfall |
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