Gewässerschadenhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „xyz Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sichert die finanziellen Folgen aus Schäden, die im Zusammenhang mit privat genutzten Öltanks entstehen ab.…“)
(kein Unterschied)

Version vom 2. August 2017, 11:04 Uhr

xyz

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sichert die finanziellen Folgen aus Schäden, die im Zusammenhang mit privat genutzten Öltanks entstehen ab. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung wird auch Öltankversicherung genannt.


Versicherungsumfang der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Versicherter Personenkreis

In der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist der Inhaber des versicherten Öltanks, als natürliche und/oder juristische Person versichert. Sowie alle Personen, die in dessen Auftrag im Rahmen eines Vertrages Tätigkeiten ausführen, wie z.B. Reinigung, Verwaltung oder Betreuung.


Versicherte Schäden

Unter den Versicherungsschutz der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung fallen Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.

  • Versicherte Kosten
  • ausbaggern, abtransportieren und entsorgen des verseuchten Erdreichs
  • Reparaturkosten
  • Renovierungskosten
  • Wiederbeschaffungskosten
  • Wertverlust
  • Krankenhauskosten
  • Kosten für Heilbehandlungen
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Nutzungsausfall
  • Gewinnausfall oder Gewinnminderung


Schlagwort:

Bim pim v02.png