Sterbegeldversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 3. August 2017, 08:20 Uhr

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Die Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit ist eine besondere Form der Lebensversicherung. Es handelt sich hierbei um eine lebenslange Kapitallebensversicherung auf den Todesfall. Die Versicherungssumme wird meist so gewählt, dass die Höhe der Beerdigungskosten abgedeckt werden können, um die Hinterbliebenen nicht mit den Kosten einer angemessenen und würdevollen Bestattung zu belasten. Die Sterbegeldversicherung wird meist von sogenannten Sterbekassen angeboten. Es handelt sich hierbei meist um kleine Versicherungsunternehmen in der Rechtsform als VVaG - Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit -.


Beitragszahlungsdauer

Die Sterbegeldversicherung wird im Regelfall mit einer Beitragszahlungsdauer bis zum 65. Lebensjahr, maximal bis zum 85. Lebensjahr vereinbart. Danach läuft die Sterbegeldversicherung beitragsfrei weiter. Auch eine einmalige Beitragszahlung ist möglich.


Versicherungssumme

Die Höhe der Versicherungssumme ist abhängig vom Alter der zu versichernden Person sowie vom Beitragsaufwand, der durch den Versicherungsnehmer an das Versicherungsunternehmen geleistet wird - der Zeitpunkt bei Vertragsabschluss ist entscheidend -. Eine Erhöhung der Versicherungssumme erfolgt während der Vertragslaufzeit durch die Leistungen aus der Überschussbeteiligung.


Gesundheitsprüfung - Wartezeit

Auf Grund der geringen Versicherungssummen - höchstens 20.000 Euro - wird seitens der Versicherungsunternehmen auf eine Gesundheitsprüfung der versicherten Person verzichtet. Um jedoch das Risiko für den Versicherer zu verringern, wird eine Wartezeit vereinbart, bis die volle Versicherungssumme im Todesfall der versicherten Person zur Auszahlung kommt. Diese beträgt zwischen 6 Monaten und 3 Jahren, je nach Versicherer. Verstirbt die versicherte Person innerhalb der Wartezeit werden die bereits eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen erstattet.


Auszahlung

Die Auszahlung der Versicherungsleistung - Versicherungssumme zzgl. Überschussanteile - erfolgt, wenn die versicherte Person das 100. Lebensjahr vollendet hat bzw. verstirbt.


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