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'''Im Rahmen der Vereinshaftpflichtversicherung Werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden | '''Im Rahmen der Vereinshaftpflichtversicherung Werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert'''. Im Regelfall sind Mietsachschäden im Versicherungsschutz beinhaltet. Insbesondere bei risikoreichen Vereinsarten sollte auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen ein Augenmerk gelegt werden. Um den Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung zu reduzieren, besteht auch die Möglichkeit eine Schadensfallselbstbeteiligung zu vereinbaren. <br /> | ||