Maschinenversicherung, Einzelprüfung v. Geräten: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. November 2016, 07:13 Uhr
Maschinenversicherung, Einzelprüfung
Bei nachfolgenden Spezialgeräten erfolgt eine Einzelfallprüfung durch den Versicherer.
- Auto- und Mobilkrane über 50 Tonnen Tragkraft,
- Hammermühlen,
- Steinbrecher,
- Gerüste,
- Schalungen,
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