Jagdhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. August 2017, 08:52 Uhr
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Pflichtversicherung für Jäger
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden Jäger und muss ( Gesetzgeber) vorhanden sein. Diese stellt eine absolute Voraussetzung dar, um einen Jagdschein von der Jagdbehörde zu erhalten.
Gesetzliche Mindestversicherungssummen
Nachfolgende Versicherungssummen sind in der Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben:
Bereich | Mindestversicherungssumme |
---|---|
Sachschäden | 50.000 Euro |
Personenschäden | 500.000 Euro |
Versicherter Personenkreis
Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für
- Jäger/Forstbeamte
- Hundehalter/Falkner
- Jagdpächter/Jagdveranstalter
- Berufsjäger/Jagdaufseher
- Waffenbesitzer
- Dienstherr, der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen
- Halter/Besitzer/Führer eines nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Fahrzeuges im Revier
Weitere versicherte Personen
- Personen, die zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt wurden (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist).
- Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist.
- Nicht gewerbsmäßige Hüter des Jagdhundes.
- Ehegatten und im gleichen Haushalt lebende unverheiratete Kinder während der Jagdscheinausbildung.
Versicherte Leistungen der Jagdhaftpflichtversicherung
- Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die einem anderen zugefügt wurden, z. B. wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt, der Jagdhund oder der Beizvogel ein anderes Tier verletzt oder tötet, der Jäger durch den Gebrauch der Schusswaffe einen Schaden herbeiführt oder der Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht.
- Dabei schützt die Jagdhaftpflichtversicherung den Jäger vor Schadenersatzansprüchen, die gegen ihn geltend gemacht werden. Das Versicherungsunternehmen prüft, ob und in welcher Höhe der Jäger zum Schadenersatz verpflichtet ist und übernimmt die berechtigten Schadenersatzansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt der Versicherer ab und führt im Falle eines Rechtsstreites den Prozess für den Jäger und übernimmt die Kosten.
Weitere Leistungen der Jagdhaftpflichtversicherung
- weltweiter Versicherungsschutz
- Haftpflichtschutz von bis zu 2 Jagdhunden, auch außerhalb der Jagd
- Gebrauch und Besitz von erlaubten Schusswaffen
- Forderungsausfalldeckung
- Kautionsleistung im Schadensfall im europäischen Ausland
Beitragsübersicht der Jagdhaftpflichtversicherung
Versicherer | Versicherungssumme | Selbstbeteiligung | mitversicherte Jagdhunde | Vertragslaufzeit | Jahresbeitrag |
---|---|---|---|---|---|
Basler | 3 Mio. Euro | 0,00 Euro | 2 | 1 Jahr | 63,43 Euro |
Gothaer | 3 Mio. Euro | 0,00 Euro | unbegrenzt | 1 Jahr | 50,50 Euro |
Gothaer | 3 Mio. Euro | 300,00 Euro | unbegrenzt | 1 Jahr | 30,45 Euro |
Mannheimer | 3 Mio. Euro | 0,00 Euro | 3 | 1 Jahr | 100,61 Euro |
Nürnberger | 3 Mio. Euro | 0,00 Euro | 1 | 1 Jahr | 46,41 Euro |
R + V | 3 Mio. Euro | 150,00 Euro | 5 | 1 Jahr | 62,07 Euro |
VHV | 3 Mio. Euro | 0,00 Euro | 2 | 1 Jahr | 59,50 Euro |
Volkswohl Bund | 3 Mio. Euro | 0,00 Euro | 2 | 1 Jahr | 72,55 Euro |
Gothaer | 15 Mio. Euro | 0,00 Euro | unbegrenzt | 1 Jahr | 73,71 Euro |
Gothaer | 15 Mio. Euro | 300,00 Euro | unbegrenzt | 1 Jahr | 44,21 Euro |
HDI | 15 Mio. Euro | 0,00 Euro | 3 | 1 Jahr | 57,95 Euro |
helvetia | 15 Mio. Euro | 0,00 Euro | 1 | 1 Jahr | 58,90 Euro |
Mannheimer | 15 Mio. Euro | 0,00 Euro | 3 | 1 Jahr | 107,70 Euro |
Uelzener | 15 Mio. Euro | 0,00 Euro | 4 | 1 Jahr | 43,84 Euro |