Vorsorgeversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. September 2017, 07:07 Uhr
Die Vorsorgevericherung ist keine eigenständige Versicherung. Es handelt sich hierbei um eine Erweiterung der Deckung. Die Gültigkeit der Vorsorgeversicherung ist je nach Versicherungssparte und Versicherungsgesellschaft unterschiedlich definiert. Nachfolgende Regelungen sind möglich:
- nur gültig für Kosten, die im Schadensfall die Versicherungssumme übersteigen
- nur gültig, wenn der Versicherer über die Erhöhung des Inventarwertes informiert wurde; eine entsprechende Mitteilung an den Versicherer hat innerhalb der nächsten drei Monate nach der Anschaffung zu erfolgen
- nur gültig für neu hinzukommende Risiken
Vorsorgeversicherung, Einschlusstatbestand in der
- Haftpflichtversicherung
- verbundenen Hausratversicherung
- verbundenen Wohngebäudeversicherung
- privaten Unfallversicherung
Für einen Übergangszeitraum werden durch die Vorsorgeversicherung evtl. Deckungslücken geschlossen. Meist beläuft sich der Übergangszeitraum bis zum Ende der Versicherungsperiode oder ist auf eine bestimmte Summe begrenzt.
Zusammen mit der nächsten Beitragsrechnung erhält der Versicherungsnehmer die Aufforderung neue Risiken, die innerhalb der letzten Versicherungsperiode hinzugekommen sind, anzuzeigen. Falls erforderlich, ist eine z.B. Haftpflichtversicherung für das neue Risiko abzuschliessen.
Vorsorgeversicherung, Erläuterndes Beispiel:
Der Versicherungsnehmer hat eine Privathaftpflichtversicherung. Nachdem dieser die letzte Beitragsrechnung erhalten hat, schafft sich der Versicherungsnehmer einen Hund an. Im Rahmen der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz durch die Vorsorgeversicherung.
Vorsorgeversicherung, nicht versicherte Risiken
Die Vorsorgeversicherung greift nicht, wenn ein neues Kraftfahrzeug angeschafft wird. Hier greift das Pflichtversicherungsgesetz, dass das bestehen einer eigenständigen Kraftfahrtversicherung für jedes Fahrzeug zwingend vorsieht.
Vorsorgeversicherung, weitere nicht versicherte Risiken
- Betrieb von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen
- Umgang, Handel und Herstellung mit explosiven Stoffen
- Umweltrisiken
Vorsorgeversicherung, Abgrenzung Risikoerhöhung und Risikoerweiterung
Risikoerhöhung Der Versicherungsschutz besteht ab dem Eintritt der Risikoerhöhung. Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet innerhalb eines Monats nach dem Erhalt einer Aufforderung durch den Versicherer , meist in der Beitragsrechnung beinhaltet, die Risikoerhöhung mitzuteilen. Erfolgt die Anzeige nicht fristgerecht, besteht Versicherungsschutz, jedoch kann der Versicherer eine Vertragsstrafe erheben.
Risikoerweiterung Risikoerweiterung sind im Versicherungsschutz beinhaltet. Die Pflichten und Rechte des Versicherungsnehmers gelten analog der Risikoerhöhung.
Vorsorgeversicherung Bei der Vorsorgeversicherung werden neuhinzukommende Risiken in den Versicherungsschutz einbezogen. Bis zur Aufforderung zur Anzeige des neuen Risikos, meist mit der Beitragsrechnung, ist dieses beitragsfrei beinhaltet.
Vorsorgeversicherung, spartenbezogene beitragsfreie Beispiele
Versicherungssparte | beitragsfreies Ereignis |
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Hundehaftpflichtversicherung | ein weiterer Hund wird angeschafft |
Privathaftpflichtversicherung | Anmeldung eines Gewerbes |
Familienhaftpflichtversicherung | Geburt eines Kindes |
Unfallversicherung | Heirat des Versicherungsnehmers/versicherten Person |
Private Krankenversicherung | Geburt eines Kindes |
Hausratversicherung | Neuanschaffung einer HiFi-Anlage |
Betriebshaftpflichtversicherung | Aufbau eines neuen Tätigkeitsfeldes |
👁 Siehe auch: Best Leistungsgarantie
👁 Siehe auch: Innovationsklausel, updateklausel
Schlagwort: vorteilhafte Vertragsklausel, Vorsorgeversicherung, Risikoerweiterung, Riskoerhöhung
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