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Über die Kunstversicherung können unterschiedliche Gegenstände versichert werden. Dieses sind: | |||
- Gemälde<br /> | |||
- Zeichnungen<br /> | |||
- Stiche<br /> | |||
- Drucke<br /> | |||
- künstlerische Fotografien<br /> | |||
- Grafiken<br /> | |||
- Antiquarische Möbel<br /> | |||
- Skulpturen<br /> | |||
- Plastiken (unzerbrechlich und zerbrechlich)<br /> | |||
- Porzellan<br /> | |||
- Glas<br /> | |||
- Wein<br /> | |||
- Musikinstrumente<br /> | |||
- Teppiche<br /> | |||
- Gobelins<br /> | |||
- Brücken<br /> | |||
- Kunstobjekte aus Gold, Silber<br /> | |||
- Tafelsilber<br /> | |||
- Korpussilber (jedoch keine Schmucksachen)<br /> | |||
- Installationen<br /> | |||
- Kunstobjekte im Freien<br /> | |||
- Sonstige Kunstgegenstände, Sammlerobjekte und Liebhaberstücke<br /> | |||
'''Versicherungsumfang der Kunstversicherung''' | * '''Versicherungsumfang der Kunstversicherung'''<br /> | ||
- Allgefahrendeckung / Allriskpolice (bester Versicherungsschutz)<br /> | |||
- weltweiter Versicherungsschutz<br /> | |||
- automatische Mitversicherung von Transporten<br /> | |||
- automatische Mitversicherung von Schäden verursacht durch Restauratoren<br /> | |||
- Wahlmöglichkeiten des VN zwischen finanzieller Entschädigung und Restaurierung bei Teilschäden<br /> | |||
'''Informationen zu Einzelwerten''' | * '''Informationen zu Einzelwerten''' | ||
Im Rahmen der Kunstversicherung wird von einigen Versicherungsgesellschaften eine Einzelwertauflistung mit Einzelwertangaben gefordert. Meist ist auch ein Gutachten durch einen Kunstsachverständigen erforderlich. | Im Rahmen der Kunstversicherung wird von einigen Versicherungsgesellschaften eine Einzelwertauflistung mit Einzelwertangaben gefordert. Meist ist auch ein Gutachten durch einen Kunstsachverständigen erforderlich.<br /> | ||
Zur Risikobeurteilung in der Kunstversicherung werden Informationen zu den Objektsicherungen durch das Versicherungsunternehmen abgefragt, wie | * '''Angaben zur Risikobeurteilung''' | ||
Zur Risikobeurteilung in der Kunstversicherung werden Informationen zu den Objektsicherungen durch das Versicherungsunternehmen abgefragt, wie: | |||
- Sind sämtliche Außentüren / Zutrittstüren bzw. Hausabschlusstüren / Wohnungstüren mit einem bündigen Zylinderschloss ausgestattet?<br /> | |||
- Ist eine Einbruchmeldeanlage vorhanden?<br /> | |||
- Ist die Einbruchmeldeanlage vom VdS anerkannt?<br /> | |||
- Besteht eine Aufschaltung zu einem Wachdienst / zur Polizei?<br /> | |||