Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebskosten: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. September 2017, 05:12 Uhr
Beiträge der Betriebshaftpflichtversicherung sind bei der Einkommenssteuer als Betriebskosten selbstverständlich steuerlich voll absetzbar. Gegenüber dem Fiskus ist der Nachweis durch eine Beitragsbescheinigung des Versicherers zu erbringen.