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Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) unterliegt einer speziellen Rechtsnorm. '''Die Versicherungsnehmer sind Mitglieder des Vereins''' und somit auch Träger des Vereins. Gewinnüberschüsse verbleiben im Verein. | Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) unterliegt einer speziellen Rechtsnorm. '''Die Versicherungsnehmer sind Mitglieder des Vereins''' und somit auch Träger des Vereins. Gewinnüberschüsse verbleiben im Verein. | ||
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