Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter (BAVERS): Unterschied zwischen den Versionen
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Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet. | Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet. | ||
- die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben | |||
- die Förderung des fachlichen Austausches | |||
- die gegenseitige Information und Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung rechtlicher Grundlagen der gesamten Sozialversicherung | |||
- die Kontaktpflege zu den regionalen Landesarbeitsgemeinschaften der Versicherungsämter | |||
- die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen | |||
Der Verein ist Interessenvertretung der Versicherungsämter und fungiert als Ansprechpartner für | |||
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Version vom 8. Oktober 2017, 17:28 Uhr
Zweck und Aufgaben des Vereins:
Der Verein ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und weltanschaulich neutral und unabhängig und verfolgt keine entsprechenden Ziele. Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet.
- die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben - die Förderung des fachlichen Austausches - die gegenseitige Information und Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung rechtlicher Grundlagen der gesamten Sozialversicherung - die Kontaktpflege zu den regionalen Landesarbeitsgemeinschaften der Versicherungsämter - die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen
Der Verein ist Interessenvertretung der Versicherungsämter und fungiert als Ansprechpartner für - Mitglieder - Sozialversicherungsträger - Behörden - Verbände - Ministerien
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