4.104
Bearbeitungen
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
- die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben<br /> | - die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben<br /> | ||
- die Förderung des fachlichen Austausches<br /> | - die Förderung des fachlichen Austausches<br /> | ||
- die gegenseitige Information und Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung rechtlicher Grundlagen der gesamten Sozialversicherung<br /> | - die gegenseitige Information und Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung rechtlicher Grundlagen der gesamten Sozialversicherung<br /> | ||
- die Kontaktpflege zu den regionalen Landesarbeitsgemeinschaften der Versicherungsämter<br /> | - die Kontaktpflege zu den regionalen Landesarbeitsgemeinschaften der Versicherungsämter<br /> | ||
- die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen<br /> | - die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen<br /> | ||