Transportversicherung, Valorenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Valorenversicherung ist eine '''spezielle Art der Transportversicherung wertvoller Gegenstände'''. Überwiegend wird das Risiko mit einer Allriskpolice (Allgefahrendeckung) versichert und eignet sich für:<br />
Die Valorenversicherung ist eine '''spezielle Art der Transportversicherung wertvoller Gegenstände'''. Überwiegend wird das Risiko mit einer Allriskpolice (Allgefahrendeckung) versichert.<br />


'''Geeignet''' ist die Valorenversicherung für:<br />


- Schmuckhändler<br />
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'''Versicherbar sind''' die folgenden Waren:<br />
'''Versicherbar sind''' die folgenden Waren:<br />
 


- Waren des Uhrengewerbes<br />
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- dazugehörende Halbfabrikate<br />
- dazugehörende Halbfabrikate<br />
- dazugehörende Fertigfabrikate<br />
- dazugehörende Fertigfabrikate<br />




'''Nicht versicherte Gefahren / Risiken''' sind die folgenden Ereignisse:<br />
'''Nicht versicherte Gefahren / Risiken''' sind die folgenden Ereignisse:<br />


- Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse<br />
- Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse<br />
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'''Örtlicher Geltungsbereich'''
'''Örtlicher Geltungsbereich'''


* während des Aufenthalts in den eigenen Geschäftsräumen unter Einhaltung der Aufbewahrungs- und Sicherheitsvorschriften lt. Versicherungsvertrag   
- während des Aufenthalts in den eigenen Geschäftsräumen unter Einhaltung der Aufbewahrungs- und Sicherheitsvorschriften lt. Versicherungsvertrag   
* während des Aufenthalts ausserhalb der eigenen Geschäftsräume bei Kunden, Heimarbeitern, Bearbeitungsstätten, Kommissionären   
- während des Aufenthalts ausserhalb der eigenen Geschäftsräume bei Kunden, Heimarbeitern, Bearbeitungsstätten, Kommissionären   
* während der Mitführung als Begleittransport, Geschäftsgang oder Botengang im persönlichen Gewahrsam des Versicherungsnehmers auf dem direkten Weg von einem Ort zum anderen   
- während der Mitführung als Begleittransport, Geschäftsgang oder Botengang im persönlichen Gewahrsam des Versicherungsnehmers auf dem direkten Weg von einem Ort zum anderen   
* bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kraftfahrzeugklausel   
- bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kraftfahrzeugklausel   
* während des Hotelaufenthalts oder einer anderen Beherbergungsstätte  
- während des Hotelaufenthalts oder einer anderen Beherbergungsstätte  


Schlagwort:
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Version vom 20. Oktober 2017, 08:06 Uhr

Die Valorenversicherung ist eine spezielle Art der Transportversicherung wertvoller Gegenstände. Überwiegend wird das Risiko mit einer Allriskpolice (Allgefahrendeckung) versichert.

Geeignet ist die Valorenversicherung für:

- Schmuckhändler
- Juweliere
- Händler von Uhren
- Händler von Edelsteinen
- Großhändler von Valorensortiment - Produzenten von Valorensortiment - Geldinstitute
- Spezialtransportunternehmen (Werttransporteure)


Versicherbar sind die folgenden Waren:

- Waren des Uhrengewerbes
- Waren des Juweliergewerbes
- Waren des Edelsteingewerbes
- dazugehörendes Rohmaterial
- dazugehörende Halbfabrikate
- dazugehörende Fertigfabrikate


Nicht versicherte Gefahren / Risiken sind die folgenden Ereignisse:

- Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse
- Streik
- Aussperrung
- Arbeitsunruhen
- terroristische oder politische Gewalthandlungen
- Schäden durch Untreue, Betrug, Unterschlagung
- vorsätzliche Handlungen, z.B. Diebstahl durch den Versicherungsnehmer
- nicht Beachtung von gesetzlichen oder behördlichen Auflagen oder Bestimmungen


Örtlicher Geltungsbereich

- während des Aufenthalts in den eigenen Geschäftsräumen unter Einhaltung der Aufbewahrungs- und Sicherheitsvorschriften lt. Versicherungsvertrag - während des Aufenthalts ausserhalb der eigenen Geschäftsräume bei Kunden, Heimarbeitern, Bearbeitungsstätten, Kommissionären - während der Mitführung als Begleittransport, Geschäftsgang oder Botengang im persönlichen Gewahrsam des Versicherungsnehmers auf dem direkten Weg von einem Ort zum anderen - bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kraftfahrzeugklausel - während des Hotelaufenthalts oder einer anderen Beherbergungsstätte

Schlagwort:

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