Bauleistungs-, Bauwesenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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- Schäden durch „normale“ Witterungseinflüsse<br />
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* '''Beitragshöhe'''


Die Beitragshöhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme.


* '''Ermittlung der Versicherungssumme'''
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- Baunebenkosten, wie z.B. Honorare für Architekten, Baustatiker, Notare, usw.<br />
- Baunebenkosten, wie z.B. Honorare für Architekten, Baustatiker, Notare, usw.<br />


* '''Beitragshöhe'''


Die Beitragshöhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme.
Schlagwort: Bauversicherung, Bauversicherungen
Schlagwort: Bauversicherung, Bauversicherungen




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Version vom 3. Dezember 2017, 21:02 Uhr

Die Bauleistungsversicherung, auch Bauwesenversicherung ist eine sog. Vollkaskoversicherung für Bauprojekte. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die finanzielle Absicherung von Schäden an gelagertem Baumaterial und bereits erbrachten Bauleistungen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. Die Leistungen sind von Versicherer zu Versicherer z.T. unterschiedlich.

  • Leistungsinhalte

- Diebstahl von Teilen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind
- Glasbruch der fest eingebauten Verglasung bis zur Objektfertigstellung
- Grundwasserschäden
- Aufschwimmen des Gebäudes
- Hochwasserschäden
- Austretendes Leitungswasser
- Elementarschäden, wie z.B. Sturm, Hagel, Starkregen
- Fahrlässigkeit und Böswilligkeit der ausführenden Baufirmen
- auf der Baustelle lagernde Fertigteile
- Aufräumkosten im Schadensfall

  • Leistungsausschlüsse

- Konstruktionsfehler
- Materialfehler
- fahrlässige, böswillige und vorsätzliche Handlungen
- Leistungsmängel durch der am Bau beteiligten Firmen
- Diebstahl von Baumaterial auf dem Baugrundstück
- Schäden durch „normale“ Witterungseinflüsse


  • Ermittlung der Versicherungssumme

Folgende Faktoren werden berücksichtigt:

- Baukosten
- Grundstücks- und Erschließungskosten
- geschätzte Handwerkerrechnungen
- notwendige Baustoffe
- notwendige Fertigbauteile
- Kosten für Aussenanlagen, wie z.B. Zuwege und Wegbefestigungen
- vorgesehene Eigenleistungen

Keine Berücksichtigung finden:

- Kosten für die Gartenanlagen, wie z.B. Pflanzen und Sträucher
- Baunebenkosten, wie z.B. Honorare für Architekten, Baustatiker, Notare, usw.

  • Beitragshöhe

Die Beitragshöhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme. Schlagwort: Bauversicherung, Bauversicherungen


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