Produkthaftpflichtversicherung, wer haftet: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
Der Händler kann sich innerhalb eines Monats nach § 3 des Produkthaftungsgesetzes von der Haftung befreien. Voraussetzung: Bennung des Herstellers, Liferanten.<br /> | Der Händler kann sich innerhalb eines Monats nach § 3 des Produkthaftungsgesetzes von der Haftung befreien. Voraussetzung: Bennung des Herstellers, Liferanten.<br /> | ||
👁 Siehe auch: [[Produkthaftpflichtversicherung, Quasihersteller ]] <br /> | 👁 Siehe auch: [[Produkthaftpflichtversicherung, Quasihersteller ]] <br /> |
Version vom 3. Dezember 2017, 21:29 Uhr
⚠️ Die Produkthaftpflichtversicherung (erweiterte) ist nicht als eigenständiger, separater Vertrag, sondern nur in Verbindung mit der Betriebshaftpflichtversicherung abschließbar.
Dem Produzenten, Hersteller sind die folgenden Dritten gleichgestellt und haften ebenso:
- der Importeur,
- der Quasi-Hersteller (bringt seinen Namen am Produkt an),
- der Hersteller eines Teilprodukts,
- der Händler, sofern der Hersteller nicht zu ermitteln ist.
Der Händler kann sich innerhalb eines Monats nach § 3 des Produkthaftungsgesetzes von der Haftung befreien. Voraussetzung: Bennung des Herstellers, Liferanten.
👁 Siehe auch: Produkthaftpflichtversicherung, Quasihersteller
Schlagwort: Produkthaftung, Produkt Haftung, Produkthaftpflichtversicherung, Produkt Haftpflichtversicherung, Produzentenhaftpflichtversicherung, Produzentenhaftpflicht, Herstellerhaftpflicht, Hersteller Haftpflicht, Herstellerhaftpflichtversicherung, Hersteller Haftpflichtversicherung
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Produkthaftpflichtversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-