45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 136: | Zeile 136: | ||
Alle Werte der kaufmännischen und technischen Einrichtungen sowie Waren und Vorräte ergeben die Versicherungssumme der Inhaltsversicherung. | Alle Werte der kaufmännischen und technischen Einrichtungen sowie Waren und Vorräte ergeben die Versicherungssumme der Inhaltsversicherung. | ||
'''Inhaltsversicherung, Unterversicherung und Überversicherung''' | |||
Die richtige Ermittlung der Versicherungssumme in der Inventarversicherung ist elementar, denn anhand dieser erfolgt die Ermittlung des Beitrages. Insbesondere im Schadensfall ist die korrekte Versicherungssumme entscheidend. Im schlechtesten Fall kann es zu einer Unterversicherung kommen. Dies bedeutet, dass der Wert des Inventars deutlich höher ist als die Versicherungssumme. Im Schadensfall erfolgt dann ein Abzug im Verhältnis der Unterversicherung von der Schadenshöhe. | |||
Bei der Übersicherung liegt der Wert des Inventars deutlich unter der Versicherungssumme. Mit der Folge, dass zu viel an Beirägen für die Inventarversicherung bezahlt wird. Im Schadensfall richtet sich die Höhe der Schadenszahlung nach dem Neuwert der versicherten Sache und nicht nach der zu hoch festgelegten Versicherungssumme. Der gesetzliche Hintergrund besteht durch das sog. Bereicherungsverbot. | |||