Inhaltsversicherung, Versicherungsort: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. November 2016, 13:20 Uhr
Inhaltsversicherung, Versicherungsort
Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort, die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume.
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.
Schlagwort: Inhaltsversicherung Inventarversicherung Versicherungsort