Inhaltsversicherung, nicht versicherte Kosten: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. November 2016, 13:26 Uhr

Inhaltsversicherung, nicht versicherte Kosten


Die Inhaltsversicherung umfasst nicht alle Kosten, die aufgrund eines Schadensfall anfallen können. Die wesentlichen Ausschlüsse sind nachfolgend aufgeführt, nicht abschließend:

  • Abnutzung und Verschleiß, Schäden durch Abnutzung und Verschleiß an den versicherten Einrichtungsgegenständen sind beim Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung ausgeschlossen.
  • Betriebsmittel, wie Öle, Schmierstoffe, Druckerpatronen, Farbmittel, usw. die zum Betrieb einer Maschine oder Anlage benötigt werden, sind vom Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung ausgeschlossen. Im Schadensfall beinhaltet die Inhaltsversicherung jedoch die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der versicherten Anlagen und Maschinen.
  • Rechtskosten Kosten für Rechtsstreitigkeiten im Schadensfall sind in der Inhaltsversicherung ausgeschlossen. Hierfür zuständig ist die gewerbliche Rechtsschutzversicherung bzw. die Berufs-, Betriebs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.


Haftpflichtschäden Für den finanziellen Ausgleich von haftungsrelevanten Forderungen von geschädigten Dritten besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Inhaltsversicherung. Zuständig hierfür ist die gewerbliche Haftpflichtversicherung.

Vorsatz des Versicherungsnehmers Grundsätzlich vom Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung sind Schäden, die vom Versicherungsnehmer oder einem gesetzlichen Vertreter vorsätzlich herbeigeführt wurden.