Krankenversicherung gesetzliche, Krankentagegeld für Selbständige: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 62: | Zeile 62: | ||
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Krankentagegeld / Krankentagegeldversicherung]] | 👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Krankentagegeld / Krankentagegeldversicherung]]<br /> | ||
Schlagwort: Krankengeld Selbständige, Krankentagegeld Selbstständige, Verdienstausfall Selbstständige<br /> | Schlagwort: Krankengeld Selbständige, Krankentagegeld Selbstständige, Verdienstausfall Selbstständige<br /> | ||
Version vom 28. Dezember 2017, 06:34 Uhr
Wahlmöglichkeit des Selbständigen als gKV Versicherter
Bei der Absicherung des Krankengeldes hat der Selbständige zwei Möglichkeiten.
Bezahlung des regulären Beitrages:
Der Selbstständige bezahlt den regulären Beitragssatz von 14,6 % zzgl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrages. Als Leistung wird Krankengeld, wie bei Arbeitnehmern, ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewährt. Hierfür muss eine formlose, schriftliche Wahlerklärung abgegeben werden, an die der Versicherte drei Jahre gebunden ist.
Vereinbarung eines Wahltarifes:
Bei der Vereinbarung eines Wahltarifes stehen je nach gesetzlicher Krankenkasse oftmals mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, ab welchem Tag der Erkrankung das Krankengeld bezahlt wird. Wie z.B. Krankengeld ab dem 15. oder 22. Krankheitstag.
Einige Wahltarife sehen vor, dass das klassische Krankengeld komplett ersetzt wird. Der Beitragssatz reduziert sich dann auf den ermäßigten Beitragssatz zzgl. einem evtl. Zusatzbeitrag. Jedoch muss der Extrabeitrag für den Wahltarif bezahlt werden.
An den vereinbarten Wahltarif ist der Versicherte drei Jahre gebunden. Während diesem Zeitraum ist ein Krankenkassenwechsel oder der Wechsel zur privaten Krankenversicherung nicht möglich.
Hinweis:
Bei Wahltarifen zum Krankengeld darf kein altersabhängiger Beitragszuschlag von der gesetzlichen Krankenkasse erhoben werden. Die Ablehnung des Versicherungsschutzes durch die gesetzliche Krankenkasse aufgrund von Vorerkrankungen des zu Versichernden ist nicht möglich.
Alternative: Private Krankentagegeldversicherung
Die private Krankentagegeldversicherung stellt eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch oder mit Wahltarif dar. Die Auswahl des richtigen Versicherers bzw. Tarifes hängt in erster Linie von den individuellen Bedürfnissen ab. Ebenso sind die nachfolgenden Kriterien ausschlaggebend, ob der gewünschte Versicherungsschutz durch den privaten Krankentagegeldversicherer gewährt wird:
- individuelles Gesundheitsrisiko der zu versichernden Person
- Alter der zu versichernden Person
- Vorerkrankungen der zu versichernden Person
- genaue Berufsbezeichnung der zu versichernden Person
- Höhe des Krankentagegeldes
- Beginn der Ersatzleistung
Hinweis:
Einige gesetzliche Krankenkassen „kooperieren“ mit Privaten Krankenversicherungsunternehmen. Hieraus ergeben sich u.U. Beitragsvorteile für den Versicherten. Hierbei handelt es sich meist um sog. Gruppenverträge mit reduzierten Beiträgen und/oder vereinfachter Gesundheitsprüfung.
Höhe des Krankentagegeldes:
70 % des regelmäßigen Arbeitseinkommens beträgt das Krankentagegeld. Basis zur Ermittlung der Höhe des Krankentagegeldes ist der Betrag, der zur Beitragsermittlung vor der Arbeitsunfähigkeit herangezogen worden ist. Nicht berücksichtigt werden jedoch Nebeneinkünfte, wie z.B.
- Mieteinnahmen
- Kapitalerträge
- Einkünfte aus beitragsfreier geringfügiger Beschäftigung
Der Höchstbetrag des Krankentagegeldes ist an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt. Der Anspruch auf Krankentagegeld besteht nur, wenn der hauptberuflich Selbständige keinen Verlust macht. Es gilt das Bereicherungsverbot.
Kinderkrankengeld:
Das sog. Kinderkrankengeld wird nach dem 43. Krankheitstag des Kindes gewährt. Vgl. Urteil vom Bundessozialgericht 31.01.1995 AZ 1 RK 1/94. Jedoch wird das Kinderkrankengeld bei vielen gesetzlichen Krankenkassen bereits ab dem ersten Krankheitstag des Kindes gewährt. In den jeweiligen Satzungen der gesetzlichen Krankenkassen findet sich die genaue Regelung wieder.
❗️ Empfehlung: Sie verzichten auf ein Krankentaggegeld bei der GKV und wählen einen Krankentagegeldtarif der privaten Krankenversicherung (PKV) der Sie vollständig absichert. Sie unterliegen keinen v.g. Beschränkungen. Sie bestimmen ganz individuell den Leistungsbeginn und die Tagegeldhöhe. Sie haben die freie Auswahl unter allen Anbietern des Marktes (nicht so beim GKV-Wahltarif). Bei Prämienunterschieden von über 100% lohnt es sich immer zu vergleichen.
👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, Krankentagegeld / Krankentagegeldversicherung
Schlagwort: Krankengeld Selbständige, Krankentagegeld Selbstständige, Verdienstausfall Selbstständige
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.