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: - die Mitversicherung der Kinder des VN erfolgt nach den gleichen Bedingungen, wie in der Sozialen Pflegeversicherung | : - die Mitversicherung der Kinder des VN erfolgt nach den gleichen Bedingungen, wie in der Sozialen Pflegeversicherung | ||
: - die Kündigung durch den Versicherer ist ausgeschlossen, solange die Versicherungspflicht besteht.<br /> | : - die Kündigung durch den Versicherer ist ausgeschlossen, solange die Versicherungspflicht besteht.<br /> | ||
⚠️ In der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherte haben die Möglichkeit sich von der gesetzlichen Pflepflichtversicherung befreien zu lassen. Dies muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht geschehen. Gegenüber der gesetzlichen Kasse ist hierüber ein Nachweis zu erbringen.<br /> | |||