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⚠️ In der Modellhalterhaftpflichtversicherung hat sich eine wesentliche gesetzliche Änderung ergeben. Diese wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und beinhaltet u.a., dass ab dem 01.10.2017 ab einem Abfluggewicht von mehr als 2 KG ein Kenntnisnachweis zwingend erforderlich ist. Die Modellhalterhaftpflichtversicherung findet ihre Regelung in der Lufthaftpflichtversicherung gem. § 1 Luftverkehrsgesetz.<br /> | |||
⚠️ In der Modellhalterhaftpflichtversicherung hat sich eine wesentliche gesetzliche Änderung ergeben. Diese wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und beinhaltet u.a., dass ab dem 01.10.2017 ab einem Abfluggewicht von mehr als 2 KG ein Kenntnisnachweis zwingend erforderlich ist. | |||
Zu beachten sind u.a die nachfolgenden gesetzlichen Vorschriften: | Zu beachten sind u.a die nachfolgenden gesetzlichen Vorschriften: | ||
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* '''Zu den Luftfahrzeugen gehören:'''<br /> | |||
'''Zu den Luftfahrzeugen gehören:''' | |||
- Flugzeuge<br /> | - Flugzeuge<br /> | ||
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* '''Versicherbare Modellsportgeräte''' | * '''Versicherbare Modellsportgeräte'''<br /> | ||
- Flugmodelle bis zu einem Abfluggewicht von 150 kg<br /> | - Flugmodelle bis zu einem Abfluggewicht von 150 kg<br /> | ||
- Schiffsmodelle<br /> | - Schiffsmodelle<br /> | ||
- Automodelle<br /> | - Automodelle<br /> |