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Erfolgt ein Maklerwechsel, so richtet sich der Vergütungsanspruch nach den Richtlinien des GDV, die 1988 aufgestellt wurden. | Erfolgt ein Maklerwechsel, so richtet sich der Vergütungsanspruch nach den Richtlinien des GDV, die 1988 aufgestellt wurden. | ||
'''Inhalt der Regelung:''' | |||
Die Regelung ist nur für die Schadenversicherung und Sachversicherung gültig und unterscheidet nach ein- und mehrjährigen Verträgen. | Die Regelung ist nur für die Schadenversicherung und Sachversicherung gültig und unterscheidet nach ein- und mehrjährigen Verträgen. |