Produkthaftpflichtversicherung, Quasihersteller: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. November 2016, 07:20 Uhr
Produkthaftpflichtversicherung, Quasihersteller
Das Produkthaftungsgesetz sieht die verschuldensunabhängige Haftung vor. Der Quasihersteller haftet ebenso wie der Hersteller.
§ 4 des Produkthaftungsgesetzes
besagt, dass derjenige als Quasihersteller angesehen wird, der "sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt“.
Siehe auch: Produkthaftpflichtversicherung, wer haftet
Schlagwort: Quasihersteller, wer haftet, Herstellerhaftung