Krankenversicherung private, Hausfrauen: Unterschied zwischen den Versionen
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Beitragsfrei: In der Gesetzliche Krankenversicherung kann gem. § 10 SGB V ein Ehepartner in der Versicherung des anderen beitragsfrei mitversichert werden. Hierzu sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
- der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt muss im Inland liegen,
- es darf kein eigenes versicherungspflichtiges Versicherungsverhältnis vorliegen (Ausnahme: eine Krankenversicherung als Student) und auch keine freiwillige Mitgliedschaft vorliegen,
- keine Versicherungsfreiheit als Beamter, wegen Einkünften oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder bestehender Befreiung von der Versicherungspflicht bestehen (hierbei bleibt eine geringfügige Beschäftigung ausser Acht),
- es darf keiner hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und kein Gesamteinkommen über 455,00 400 € mtl. erwirtschaftet wird (Ausnahme: Minijob 450,00 €).
Schlagwort: Krankenversicherung Hausfrau, Krankenversicherung für Hausfrauen, Private Krankenversicherung Hausfrau
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Version vom 25. Januar 2018, 08:24 Uhr
- Private Krankenversicherung
Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem gewünschten Versicherungsumfang.
Vorgabe der Tarifleistungen
- Ein- oder Zweibettzimmer inkl. Chefarztbehandlung
- 100 % für Zahnbehandlung und Inlays, 80 % für Zahnersatz und Kieferorthopädie
- Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ und GOZ, stationär auch darüber hinaus
- Selbstbeteiligung 600 €
PKV Monatsbeiträge für die Kostenvollversicherung und Pflegepflichtversicherung
Eintrittsalter bis | 30 Jahre | 35 Jahre | 40 Jahre | 45 Jahre | 50 Jahre | 55 Jahre | 60 Jahre |
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Vollversicherung | 312,80 € | 349,18 € | 390,31 € | 442,92 € | 502,93 € | 567,64 € | 637,99 € |
Pflegeversicherung | € | € | € | € | € | € | € |
Gesamtbeitrag | € | € | € | € | € | € | € |
- Gesetzliche Krankenversicherung
Beitragsfrei: In der Gesetzliche Krankenversicherung kann gem. § 10 SGB V ein Ehepartner in der Versicherung des anderen beitragsfrei mitversichert werden. Hierzu sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
- der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt muss im Inland liegen,
- es darf kein eigenes versicherungspflichtiges Versicherungsverhältnis vorliegen (Ausnahme: eine Krankenversicherung als Student) und auch keine freiwillige Mitgliedschaft vorliegen,
- keine Versicherungsfreiheit als Beamter, wegen Einkünften oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder bestehender Befreiung von der Versicherungspflicht bestehen (hierbei bleibt eine geringfügige Beschäftigung ausser Acht),
- es darf keiner hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und kein Gesamteinkommen über 455,00 400 € mtl. erwirtschaftet wird (Ausnahme: Minijob 450,00 €).
Schlagwort: Krankenversicherung Hausfrau, Krankenversicherung für Hausfrauen, Private Krankenversicherung Hausfrau
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