Rüruprente: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Februar 2018, 13:23 Uhr
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Die Basisrente auch als Rürup-Rente bezeichnet wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Die Beiträge zur Rürup-Rente werden staatlich gefördert und wurde speziell für Selbstständige geschaffen, die keine staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente erhalten. Die staatliche Förderung der Rürup-Rente erfolgt durch Steuervorteile für den Versicherungsnehmer.
Steuerliche Absetzbarkeit der Rürup-Beiträge bei Selbständigen
Die Beiträge zum Rürup-Vertrag können als Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
Für das Jahr 2018 liegt der Höchstbetrag bei 23.712 Euro für Ledige bzw. bei 47.424 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner. Dieser Höchstbetrag kann auf den Rürup-Vertrag eingezahlt werden, steuerlich angerechnet werden 86 % des eingezahlten Beitrages.
Anlageformen des Rürup-Vertrages
Der Rürup-Vertrag wird in verschiednen Varianten angeboten:
Rürup-Rente als klassische Rentenversicherung
Die Beiträge zur klassischen Rürup-Rentenversicherung unterliegen einer garantierten Verzinsung. Somit lässt sich bereits bei Versicherungsbeginn die garantierte Rente zum Vertragsende bestimmen. Zusätzlich zur garantierten Rente werden zum Auszahlungszeit auch die bereits erwirtschafteten Überschussanteile ausgezahlt.
Rürup-Rente fondsgebunden
Bei der fondsgebundenen Rürup-Rente werden die Beiträge durch den Anbieter in Fonds investiert. Dies ermöglicht eine bessere Rendite als in der klassischen Rürup-Rente. Je nach Tarifvariante kann eine Beitragsgarantie vereinbart werden, die meist zu Lasten der Rendite geht. Diese beinhaltet, dass zum Rentenbeginn mindestens die angesammelten Sparbeiträge ausgezahlt werden.
Rürup-Fondssparplan
Die Rürup-Rente als Fondssparplan wird von wenigen Anbietern zur Verfügung gestellt. Im Vergleich zur fondsgebundenen Variante ist der Fondssparplan kostengünstiger. Der Grund hierfür ist, dass erst zum Rentenbeginn der Ratensparplan in eine Versicherung umfunktioniert wird. Die Vereinbarung einer Beitragsgarantie ist möglich.
Rürup-Sofortrente
Bei Rürup-Sofortrente erfolgt eine einmalige Kapitalzahlung auf den Versicherungsvertrag. Direkt im Anschluss erfolgt die Auszahlung aus der Rürup-Sofortrente als laufende Rente bis zum Lebensende der versicherten Person.
Auszahlung der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente wird als lebenslange private Rente ausgezahlt. Der frühestmögliche Auszahlungszeitpunkt liegt bei der Vollendung des 62. Lebensjahres, bei Verträgen, die ab 2012 geschlossen wurden.
Die Leistungen aus der Rürup-Rente unterliegen der nachgelagerten Versteuerung. D. h. Während der Ansparphase fallen keine Steuern an, jedoch in der Auszahlungsphase. Die Höhe der Besteuerung ist abhängig vom Jahr des erstmaligen Rentenbezugs. Liegt das erste Rentenbezugs auf 2018, so beläuft sich der Steuersatz auf 76 %. Die Höhe des Besteuerungssatzes steigt sukzessive bis in Jahr 2040 an – 100 %ige Besteuerung.
Jahr | zu versteuernder Anteil der Rente, die erstmals in diesem Jahr bezogen wird |
---|---|
2018 | 76,00 % |
2019 | 78,00 % |
2020 | 80,00 % |
2021 | 81,00 % |
2022 | 82,00 % |
2023 | 83,00 % |
2024 | 84,00 % |
2025 | 85,00 % |
2026 | 86,00 % |
2027 | 87,00 % |
2028 | 88,00 % |
2029 | 89,00 % |
2030 | 90,00 % |
2031 | 91,00 % |
2032 | 92,00 % |
2033 | 93,00 % |
2034 | 94,00 % |
2035 | 95,00 % |
2036 | 96,00 % |
2037 | 97,00 % |
2038 | 98,00 % |
2039 | 99,00 % |
2040 | 100,00 % |
Optionen bei der vertraglichen Ausgestaltung der Rürup-Rente
Bei der vertraglichen Ausgestaltung zur Rürup-Rente sind die nachfolgenden Optionen möglich:
Rentenbeginn ab dem
- 62. Lebensjahr
- 63. Lebensjahr
- 64. Lebensjahr
- 65. Lebensjahr
- 66. Lebensjahr
- 67. Lebensjahr
Einschluß der Hinterbliebenenversorgung für den Ehepartner / eingetragenen Lebenspartner kindergeldberechtigten Kinder
Einschluss einer Zusatzversicherung für die Beitragsrückerstattung im Todesfall vor Rentenbeginn
Einschluss einer Pflegezusatzversicherung
Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung