Altersvorsorgepflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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- Ist der Selbständige zwischen 30 und 50 Jahre alt, besteht die Wahl  zwischen privater Altersvorsorge oder gesetzliche Rentenversicherung. Hier gelten besondere Regelungen.<br />
- Ist der Selbständige zwischen 30 und 50 Jahre alt, besteht die Wahl  zwischen privater Altersvorsorge oder gesetzliche Rentenversicherung. Hier gelten besondere Regelungen.<br />
   
   
-Ist der Selbständige über 50 Jahre alt, soll keine Versicherungs-,Beitragspflicht entstehen.<br />
- Ist der Selbständige über 50 Jahre alt, soll keine Versicherungs-,Beitragspflicht entstehen.<br />





Version vom 3. Februar 2018, 07:31 Uhr

Altersvorsorgepflicht, mögliche Gestaltung:

Selbständige wie Freiberufler, die keine private Altersvorsorge haben, sollen mit einer GroKo-Regelung zwangsverpflichtet werden, die gesetzliche Rentenversicherung zu bedienen.

- Ist der Selbständige keine 30 Jahre alt, tritt Versicherungspflicht ein.

- Nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung sind alle, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, versicherungspflichtig.

- Ist der Selbständige zwischen 30 und 50 Jahre alt, besteht die Wahl zwischen privater Altersvorsorge oder gesetzliche Rentenversicherung. Hier gelten besondere Regelungen.

- Ist der Selbständige über 50 Jahre alt, soll keine Versicherungs-,Beitragspflicht entstehen.


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