Altersvorsorgepflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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- Ist der Selbständige zwischen 30 und 50 Jahre alt, besteht die Wahl zwischen privater Altersvorsorge oder gesetzliche Rentenversicherung. Hier gelten besondere Regelungen.<br /> | - Ist der Selbständige zwischen 30 und 50 Jahre alt, besteht die Wahl zwischen privater Altersvorsorge oder gesetzliche Rentenversicherung. Hier gelten besondere Regelungen.<br /> | ||
-Ist der Selbständige über 50 Jahre alt, soll keine Versicherungs-,Beitragspflicht entstehen.<br /> | - Ist der Selbständige über 50 Jahre alt, soll keine Versicherungs-,Beitragspflicht entstehen.<br /> | ||
Version vom 3. Februar 2018, 07:31 Uhr
Altersvorsorgepflicht, mögliche Gestaltung:
Selbständige wie Freiberufler, die keine private Altersvorsorge haben, sollen mit einer GroKo-Regelung zwangsverpflichtet werden, die gesetzliche Rentenversicherung zu bedienen.
- Ist der Selbständige keine 30 Jahre alt, tritt Versicherungspflicht ein.
- Nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung sind alle, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, versicherungspflichtig.
- Ist der Selbständige zwischen 30 und 50 Jahre alt, besteht die Wahl zwischen privater Altersvorsorge oder gesetzliche Rentenversicherung. Hier gelten besondere Regelungen.
- Ist der Selbständige über 50 Jahre alt, soll keine Versicherungs-,Beitragspflicht entstehen.
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